Bundestagswahl Herbe Niederlage für Lutze-Gegner

Saarbrücken · Das Landgericht hat eine Klage gegen die Bundestagsliste der Linken zurückgewiesen. Die Kläger gehen in Berufung. Spitzenkandidat Lutze fordert ihren Rauswurf.

 Thomas Schaumburger und Adolf Loch – hier mit ihren Anwälten Hans-Georg Warken und Kamila Holl (von rechts nach  links) – scheiterten mit ihren Anträgen gegen die Wahlliste der Linken.

Thomas Schaumburger und Adolf Loch – hier mit ihren Anwälten Hans-Georg Warken und Kamila Holl (von rechts nach links) – scheiterten mit ihren Anträgen gegen die Wahlliste der Linken.

Foto: BeckerBredel

Erleichterung bei der Saar-Linken und vereinzelter Applaus nach dem Urteilsspruch: Die Kandidatenliste der Linkspartei für die Bundestagswahl bleibt gültig. Das Landgericht Saarbrücken hat gestern in einem Eilverfahren Anträge zurückgewiesen, die die Partei verpflichten sollten, die eingereichte Liste wegen Verstößen gegen das Wahlgesetz zurückzunehmen.

Der Schriftführer der Saar-Linken, Adolf Loch, und der Vorsitzende des Ortsverbands Saarbrücken-Malstatt, Thomas Schaumburger, hatten geklagt. Sie werfen zwei Mitarbeitern des Spitzenkandidaten Thomas Lutze vor, bei der Listenaufstellung am 7. Mai andere Mitglieder kontrolliert zu haben, wie diese die Stimmzettel ausfüllen. Hätten sie Recht bekommen, hätte dies dazu führen können, dass die Linke nicht bei der Bundestagswahl antreten kann. Die Einreichungsfrist war am 17. Juli verstrichen. Über die Zulassung der Linken und der übrigen Parteien entscheidet morgen der Landeswahlausschuss.

Die Kläger sowie die Gegenseite, vertreten durch Parteichefin Astrid Schramm und die beiden Vertrauensleute, die die Liste eingereicht hatten, wollten ihre Position mit mehreren eidesstattlichen Versicherungen von Mitgliedern untermauern. Doch über inhaltliche Fragen diskutierte die dritte Zivilkammer gar nicht erst. „Die Kammer möchte festhalten, dass sie keinerlei Positionierung vornimmt, ob die Vorwürfe richtig oder falsch sind“, betonte der Vorsitzende Richter Werner Reger.

Vielmehr prüfte sie, ob die Klage als solche überhaupt zulässig ist. Nein, urteilten die drei Richter nach einer mündlichen Verhandlung ohne Zeugenvernahme. Ein Parteimitglied habe keinen persönlichen Anspruch darauf, dass eine möglicherweise nicht ordnungsgemäß aufgestellte Liste zurückgenommen wird, wenn die Einreichungsfrist bereits verstrichen sei. Denn selbst wenn die Liste zurückgenommen werde, könnten die Parteimitglieder nicht mehr an der Aufstellung einer neuen Liste mitwirken. Mit einem Urteil würde außerdem der Entscheidung der Landeswahlleiterin vorgegriffen. Das dürfe das Gericht nicht.

„Das ist falsch“, kommentierte der Anwalt der Kläger, Hans-Georg Warken, das Urteil. „Jeder kann die Bundestagswahl anfechten. Er muss auch eine Liste anfechten können. Denn eine falsche Liste bleibt eine falsche Liste.“ Sein Mandant Adolf Loch war empört: „Ich bin entsetzt über die Feigheit dieses Gerichts. Hier wurde nicht in der Sachlage verhandelt. Ich habe die Bundesschiedskommission dreimal schriftlich informiert und habe die Verfahrensfehler mitgeteilt. Da ich keine Antwort bekommen habe, blieb mir nichts anderes übrig, als das Gericht anzurufen.“

Loch und Schaumburger wollen nun vor dem Saarländischen Oberlandesgericht (OLG) in Berufung gehen, wie die SZ am Abend erfuhr. Dies hatten sie zunächst wegen der hohen Kosten offengelassen. Das Gericht hatte den Streitwert auf 25 000 Euro festgesetzt, die Kosten des Verfahrens müssen die Kläger tragen. Das OLG muss nun ein Urteil fällen, bevor am Freitagmorgen der Landeswahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Listen entscheidet.

Astrid Schramm freute sich hingegen über die Entscheidung der Richter: „Jetzt können wir durchatmen und Wahlkampf machen. Ohne Linke wäre das eine Katastrophe geworden.“ Sie hatte dafür plädiert, die Liste zur Sicherheit neu zu wählen, nachdem die Landeswahlleiterin der Partei Anfang Juli dazu geraten hatte. Doch Lutze und die Nummer zwei der Liste, Andrea Neumann, hätten kein Problem gesehen: „Und das wurde heute ja auch bestätigt.“ Die Vorwürfe müssten in der Partei aufgearbeitet werden. Dafür sei aber erst nach der Wahl Zeit. Als Konsequenz müsse es Veränderungen geben. So habe der Landesvorstand beschlossen, ein Delegiertensystem einzuführen, anstatt auf Parteitagen alle Mitglieder mitbestimmen zu lassen.

 Spitzenkandidat Thomas Lutze

Spitzenkandidat Thomas Lutze

Foto: dpa/Oliver Dietze

Spitzenkandidat Thomas Lutze forderte den Landesvorstand auf, Parteiausschlussverfahren gegen Loch und Schaumburger einzuleiten. „Die Linke hat erfolgreich einen Angriff abgewehrt. Aber ich setze mich nie wieder mit einem Herrn Loch in den Landesvorstand.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort