Saarland Gericht weist Klage gegen Linke-Liste zurück

Die Kandidatenliste der Linken für die Bundestagswahl bleibt gültig. Das Landgericht hat Anträge zurückgewiesen, die die Partei verpflichten sollten, die Liste wegen Verstößen gegen das Wahlgesetz zurückzunehmen.

Die Kläger wollen in Berufung gehen. > Seite B 2

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