Saarland Gericht weist Klage gegen Linke-Liste zurück
Die Kandidatenliste der Linken für die Bundestagswahl bleibt gültig. Das Landgericht hat Anträge zurückgewiesen, die die Partei verpflichten sollten, die Liste wegen Verstößen gegen das Wahlgesetz zurückzunehmen.
26.07.2017
, 20:40 Uhr
Die Kläger wollen in Berufung gehen. > Seite B 2