Bundestagswahl Keine Berufung gegen Linke-Liste

Saarbrücken · Zwei Linken-Mitglieder lassen ihre Anfechtung gegen die Landesliste ihrer Partei für die Bundestagswahl fallen. Ihr Anwalt, Hans-Georg Warken, sagte gestern: „Wir haben die Berufung zurückgenommen.“ Zuvor hatte das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) erklärt, eine Berufung verspreche nach vorläufiger Einschätzung des zuständigen zweiten Zivilsenats „keine Aussicht auf Erfolg“. Zudem werde es keine Entscheidung vor der heutigen Sitzung des Landeswahlausschusses (10 Uhr) geben, der über die Zulassung der Listen zur Bundestagswahl entscheidet.

 Thomas Schaumburger und Adolf Loch – hier mit ihren Anwälten Hans-Georg Warken und Kamila Holl (von rechts nach links) vergangenen Mittwoch im Landgericht.  Foto: BeckerBredel

Thomas Schaumburger und Adolf Loch – hier mit ihren Anwälten Hans-Georg Warken und Kamila Holl (von rechts nach links) vergangenen Mittwoch im Landgericht. Foto: BeckerBredel

Foto: BeckerBredel

Am Mittwoch hatte das Landgericht die Klage der beiden Parteimitglieder als unzulässig zurückgewiesen (wir berichteten). Sie wollten, dass die bei der Landeswahlleiterin eingereichte Kandidatenliste zurückgezogen wird, weil ihrer Ansicht nach das Wahlgeheimnis bei der Listenaufstellung verletzt wurde. Nach Ansicht des Landgerichts haben die Kläger keinen Anspruch darauf, dass eine Liste nach Ablauf der Einreichungsfrist zurückgenommen wird. Andernfalls hätte dies dazu führen können, dass die Linke im Saarland nicht zur Bundestagswahl antreten kann.

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