Streit um Merziger Linkspartei-Politikerin beigelegt

Saarbrücken. Bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wird der ehemalige Merziger Linkspartei-Kreischef Dieter Heinrich die Behauptung unterlassen, die Linken-Landtagsabgeordnete Dagmar Ensch-Engel habe allein oder gemeinsam mit ihrem Sohn im Zusammenhang mit abgerechneten Reisekosten ein Steuervergehen, eine Steuerstraftat oder eine sonstige Straftat begangen

Saarbrücken. Bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wird der ehemalige Merziger Linkspartei-Kreischef Dieter Heinrich die Behauptung unterlassen, die Linken-Landtagsabgeordnete Dagmar Ensch-Engel habe allein oder gemeinsam mit ihrem Sohn im Zusammenhang mit abgerechneten Reisekosten ein Steuervergehen, eine Steuerstraftat oder eine sonstige Straftat begangen. So lautet der Vergleich, den die streitenden Parteien gestern vor dem Oberlandesgericht schlossen. Der Vergleich ist für den Fall des Nichteinhaltens bewehrt mit einem Ordnungsgeld von 50 000 Euro oder einem halben Jahr Haft.Es ging um etwa 1400 Euro Reisekosten, die Ensch-Engel bei ihrem Kreisverband abgerechnet hatte. Sie erhielt den Betrag in ihrer Wohnung bar in drei Chargen. Ein Betrag in etwa der gleichen Höhe floss als Spende ihres Sohnes an die Partei zurück. Der Ex-Vorsitzende des Kreisverbandes Merzig-Wadern der Linken erstattete Anzeige und informierte die Presse über seine erhobenen Vorwürfe. Im Wege der einstweiligen Verfügung hat ihn das Landgericht zur Unterlassung verurteilt. Dagegen legte er beim Oberlandesgericht Berufung ein.Merkwürdigerweise schilderte Dieter Heinrich den Fall anders als sein Rechtsanwalt. Während der Anwalt die Behauptung nicht bestritt, erklärte Heinrich, er habe nur von Klärungsbedarf gesprochen und weil er vom Landesverband der Linken keine Unterstützung erfahren habe, die Justiz eingeschaltet. Vor dem Oberlandesgericht gelte aber im Zweifel das, was der Anwalt sagt, belehrte Oberlandesgerichtspräsident Professor Roland Rixecker, der die Verhandlung gestern leitete, die streitenden Parteien. Und: die Berichterstattung in den Medien über die Verdachtsanzeige stehe außerhalb des Streits. jht

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