Streit um Kabel-Einspeisegebühren

Saarbrücken/München. Seit Dezember streitet sich der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor Gericht um einen zweistelligen Millionenbetrag. Auch vor dem Landgericht Saarbrücken liegt eine Klage von Kabel Deutschland vor - gegen den Saarländischen Rundfunk

 Noch können Kunden von Kabel Deutschland auch die öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme empfangen. Foto: dpa

Noch können Kunden von Kabel Deutschland auch die öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme empfangen. Foto: dpa

Saarbrücken/München. Seit Dezember streitet sich der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor Gericht um einen zweistelligen Millionenbetrag. Auch vor dem Landgericht Saarbrücken liegt eine Klage von Kabel Deutschland vor - gegen den Saarländischen Rundfunk. Auf die Programmauswahl der saarländischen Kabel Deutschland Kunden wirkte sich dieser Streit jedoch bisher noch nicht aus. Zwar hatte das Unternehmen noch in 2012 die Möglichkeit in den Raum gestellt, zum Jahreswechsel einzelne öffentlich-rechtliche Programme aus dem Angebot zu nehmen, aber dann doch von diesem Schritt abgesehen. Klaus Rosenkranz, Pressesprecher der Kabel Deutschland Holding AG, sagte: "Am 1. Januar 2013 bot Kabel Deutschland im Saarland die gleichen öffentlich-rechtlichen Programme an wie am 31. Dezember 2012." Ein Termin für die erste öffentliche Anhörung am Landgericht Saarbrücken sei noch nicht benannt worden, teilte das Unternehmen mit. In Berlin und München haben die Prozesse vor den jeweiligen Landgerichten hingegen schon begonnen.Noch im vergangenen Jahr hatte Kabel Deutschland nach Firmenangaben 27 Millionen Euro dafür erhalten, dass die Firma 23 TV-Programme der öffentlich-rechtlichen Sender bundesweit in sein Kabelnetzwerk einspeiste. Kabel Deutschland stellt die Hauptprogramme von ARD und ZDF für seine Kabelkunden ebenso bereit wie die Spartenkanäle der Öffentlich-rechtlichen, etwa Kika, Phoenix, ZDFkultur oder EinsPlus. Darüber hinaus bietet Kabel Deutschland seinen Kunden auch noch weitere öffentlich-rechtliche TV-Programme wie die regionalen Dritten Programme der Landesrundfunkanstalten an.

Fristgerecht gekündigt

Die öffentlich-rechtlichen Sender zahlten für die Einspeisung ihrer Programme bislang den deutschen Kabelnetzbetreibern jährlich fast 60 Millionen Euro. Im Juni 2012 hatten dann die ARD-Anstalten und das ZDF die Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und KabelBW fristgerecht zum 31. Dezember 2012 gekündigt. "Fortan sollten die Kabelnetzanbieter keinen einzigen Euro mehr erhalten. Die Kabelnetzbetreiber erhalten von uns werthaltige Programme und können ihren Kabelanschluss erst dadurch sehr erfolgreich vermarkten. Eine Alimentierung aus den Gebührentöpfen der Rundfunkanstalten ist nicht mehr marktgerecht", sagte Karola Wille, Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks. Auch das ZDF sah keine Notwendigkeit mehr von finanziellen Transfers an die Kabelnetzbetreiber. Nach Ansicht von ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut ist "die Einspeisegebühr historisch überholt". Kabel Deutschland kündigte daraufhin noch im Juli an, vor Gericht gegen die neue Rechtsauffassung der öffentlich-rechtlichen Sender vorgehen zu wollen. Kabel Deutschland reichte mehrere Klagen gegen die einzelnen Sender der ARD und auch gegen das ZDF ein. In den Prozessen zwischen dem Kabelnetzbetreiber und den öffentlich-rechtlichen Sendern geht es im Wesentlichen darum, ob die Kabelnetzbetreiber mit der Übertragung der Signale eine Verpflichtung oder eine Dienstleistung erfüllen. Hierbei ist die Interpretation des Rundfunkstaatsvertrages zwar von zentraler Bedeutung, aber eben auch sehr umstritten.

Die zu erwartenden Urteile haben für die Betreiber der Kabelnetze in Deutschland eine erhebliche finanzielle Bedeutung. Die Kabel Deutschland AG vermeldete am 13. November für das Erste Geschäftshalbjahr 2012 einen auf 127 Millionen Euro gestiegenen Gewinn nach Steuern (im Vorjahr waren es 45 Millionen Euro).

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