"Schlamperei mit Medikamenten"

Dudweiler. "Schlampiger Umgang mit sensiblen Arzneimitteln." Mit diesen Worten hat Leser-Reporter Horst Stöhr aus Dudweiler seine E-Mail an die SZ-Redaktion überschrieben. Der Mann ist entsetzt, nachdem er vor wenigen Tagen - abends gegen 21.30 Uhr - einen schriftlichen Hinweis an der Haustür fand, man möge doch mal in den Briefkasten schauen

 So fand unser Leser die angelieferten Medikamente im Briefkasten vor. Foto: SZ

So fand unser Leser die angelieferten Medikamente im Briefkasten vor. Foto: SZ

Dudweiler. "Schlampiger Umgang mit sensiblen Arzneimitteln." Mit diesen Worten hat Leser-Reporter Horst Stöhr aus Dudweiler seine E-Mail an die SZ-Redaktion überschrieben. Der Mann ist entsetzt, nachdem er vor wenigen Tagen - abends gegen 21.30 Uhr - einen schriftlichen Hinweis an der Haustür fand, man möge doch mal in den Briefkasten schauen. Horst Stöhr wohnt in einem Mehrfamilienhaus: "An den Klingeln ist erkennbar, dass vier Wohnungen vorhanden sind." Und was er fand, "das warf mich fast um". Der Briefkasten, so schildert er es, war halb voll mit ausgepackten Arzneimitteln, bestimmt für einen Mieter im Haus - ausgeliefert von einer Apotheke in Dudweiler: "Hier wurden Medikamente für einen Kranken eingeworfen wie Werbemüll."

Während die Abgabe im Laden von einer Apothekerin oder einem Apotheker überwacht werden müsse, sagt Stöhr, sei im vorliegenden Fall wohl von einer Hilfskraft sensible Arznei in den Briefkasten gestopft worden - zugänglich für die Bewohner eines ganzen Hauses. ".Dieses Verhalten finde ich skandalös", schreibt unser Leser-Reporter mit der Bitte, sich des Themas anzunehmen.

Horst Stöhr hat ein Foto mitgeliefert, auf dem die Medikamente zu erkennen sind. Es handelt sich - nach einem Blick ins Internet - um verschreibungspflichtige Präparate, die unabsehbare gesundheitliche Schäden anrichten könnten, wenn sie in die falschen Hände gelangen.

Die Apothekerkammer des Saarlandes will sich zu dem vorliegenden Fall nicht öffentlich äußern. Sie bittet unseren Leser darum, seine Darstellung mit allen Fakten schriftlich darzulegen, damit man auch die Apotheke zu dem Geschehen hören könne. Und dann erhalte der SZ-Leser auch eine entsprechende Antwort: "Wir werden uns inhaltlich erst dann äußern, wenn alle Beteiligten sich geäußert haben."

Von diesem Vorfall mal abgesehen, verweist die Kammer darauf, dass zum einen der Medikamenten-Versandhandel gängige Praxis sei. Ansonsten seien auf Kundenwunsch von Apotheken veranlasste Botengänge auch ohne Weiteres zulässig. Nach Paragraf 17 der Apothekenbetriebsordnung müsse dabei aber sichergestellt sein, dass die Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert werden, dass Qualität und Wirksamkeit erhalten bleiben. Fazit: Mit solchen Auskünften ist das Anliegen unseres Leser-Reporters nicht erledigt. Er muss sich, will er mehr wissen, wohl oder übel persönlich an die Apothekerkammer des Saarlandes wenden.

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