Saarbrücken Party-Veranstalter will für Jacken nicht zahlen

Saarbrücken · Noch immer wartet die Tochter von Petra Lafleur aus Dillingen auf die Entschädigung für ihre Jacke, die Anfang Januar bei dem Garderoben-Chaos auf der Mallorca-Party im Saarbrücker E-Werk verschwunden war (wir berichteten mehrfach). „Wir haben mit Regulierungen begonnen“, sei kürzlich auf einer Internetseite des Veranstalters zu lesen gewesen, berichtet sie. Die Geschädigten würden in den nächsten Tagen ein „Angebot“ vom Anwalt der Eventfirma erhalten.

 Nach dem Chaos bei der Mallorca-Party im E-Werk standen Besucher am nächsten Morgen Schlange, um ihre verschollenen Jacken abzuholen.

Nach dem Chaos bei der Mallorca-Party im E-Werk standen Besucher am nächsten Morgen Schlange, um ihre verschollenen Jacken abzuholen.

Foto: BeckerBredel

Inzwischen hat Lafleur zunächst als Mail von dem Veranstalter, dann als Brief von dem Anwalt einen Vorschlag erhalten, den sie als „lächerlich“ bezeichnet. In dem Schreiben, das der SZ vorliegt, wird den Besuchern „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz die Überlassung von zwei VIP-Karten“ für das Mallorca-Party-Open-Air am 28. Juli in Saarbrücken angeboten. Diese Tickets im Gesamtwert von 138 Euro beinhalten freies Essen und Getränke. „Damit sind alle Ansprüche aus dem vorliegenden Rechtsstreit erledigt“, heißt es weiter.

„Wir fühlen uns veräppelt“, ärgert sie sich. Was solle ihre Tochter mit den VIP-Karten anfangen, wenn sie sich eine neue Jacke kaufen musste, zwei der angekündigten Künstler nicht aufgetreten seien und ihr zusätzliche Kosten für die vergebliche An- und Abfahrt an nächsten Tag entstanden seien. Zudem habe sie sich, als sie ohne Jacke nach Hause gefahren sei, eine Erkältung zugezogen.

Der Rechtsanwalt des Veranstalters fordert in seinem Schreiben indes einen Nachweis, dass ihre Tochter überhaupt an der Party teilgenommen habe. Man habe „das Notwendige und Mögliche getan, um die Sicherheit der Gäste und der eingebrachten Kleidungsstücke zu gewährleisten.“ Die von der Stadt geforderten 24 Sicherheits-Mitarbeiter habe die Firma freiwillig auf 30 erhöht.

Die Ausschreitungen an der Garderobe seien von dem Veranstalter weder verschuldet, noch vorhersehbar gewesen. Zudem seien seitens des Personals keine Jacken falsch ausgegeben wurden. Sofern diese verschwunden seien, beruhe dies „auf Straftaten Dritter“. Die Besucher hätten die Beweislast für den Verlust und Wert der abhanden gekommenen Gegenstände. Zudem müssten sie nachweisen, dass die Jacke ihr Eigentum war und sie diese an der Garderobe abgegeben hätten. Für Wertgegenstände wie Handys oder Schlüssel hafte der Veranstalter nicht. Davon abgesehen würden die Gäste hierfür die Beweislast tragen. Abhanden gekommene Kleidungsstücke wären zudem „lediglich mit ihrem Zeitwert zu ersetzen“, so der Anwalt weiter. Er weist darauf hin, dass die Party nicht von dem Veranstalter abgebrochen worden sei. Die Musik sei vielmehr auf Anweisung des Hallenwartes abgeschaltet worden.

Der Anwalt des Veranstalters war für die SZ trotz mehrfacher Nachfrage nicht zu erreichen.

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