Ex-Asta-Chef verklagt Hochschule

Saarbrücken. Ist Bernd E

 Ein Doktorand verklagt die HTW auf rund 10 000 Euro Schadenersatz. Foto: Becker & Bredel

Ein Doktorand verklagt die HTW auf rund 10 000 Euro Schadenersatz. Foto: Becker & Bredel

Saarbrücken. Ist Bernd E. (35), früherer Chef des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW), bei deren Rektor Wolfgang Cornetz dauerhaft in Ungnade gefallen? Hat HTW-Chef Cornetz die "strikte Anweisung" gegeben, den Ex-AStA-Vorsitzenden keinesfalls als zeitlich befristeten Mitarbeiter zu beschäftigen? Diese Fragen wird aller Voraussicht nach das Arbeitsgericht Saarbrücken klären müssen. (Aktenzeichen 2 Ca 568/11). Morgen ist der erste Verhandlungstermin angesetzt.

Landtags-Anhörung als Auslöser

Bernd E., Diplom-Ingenieur und Doktorand, klagt. Er fordert von der HTW Schadenersatz in Höhe von 10 100 Euro plus Zinsen. Rechtsanwalt Stephan Ory sieht seinen Mandanten wegen seiner Tätigkeit im Jahr 2006 für den Studierendenausschuss benachteiligt. Auslöser sei eine Anhörung vor dem Wissenschaftsausschuss im Landtag gewesen, wo Bernd E. für die Studierenden und Cornetz als Hochschulchef gegensätzliche Stellungnahmen zum Thema Studiengebühr bezogen hatten.

Die AStA-Position soll Cornetz auf die Palme gebracht haben. Zudem hätten AStA und Studierendenparlament wegen Verfahrensfragen bei der Wiederwahl des Rektors das Verwaltungsgericht im Eilverfahren angerufen. Cornetz habe, so der Anwalt, das Verhalten seines Kritikers Bernd E. gegenüber dem Wissenschaftsministerium sogar als "hochschulschädigend" bezeichnet.

Bernd E., dessen fachliche und persönliche Qualifikation offenbar unstreitig waren, bewarb sich nach seinem Asta-Engagement um eine Teilzeit-Stelle im Rahmen einer Promotion. Dem Professor, der ihn einstellen wollte, soll Rektor Cornetz die Auskunft gegeben haben, Bernd E. werde auf keinen Fall angestellt. Dieser Hochschullehrer ist im Prozess als Zeuge benannt. Auch eine Beschäftigung auf einer mit Drittmitteln finanzierten Stelle bei einer der HTW angegliederten Gesellschaft soll am Veto des Rektors gescheitert sein. Erst acht Monate später erhielt Bernd E. einen befristeten Job bei diesem Institut. Den in dieser Zeit entgangenen Lohn fordert er jetzt als Schadenersatz.

Rektor Cornetz erklärte in einer Stellungnahme, die HTW sehe der Verhandlung gelassen entgegen, "da die Klage jeder rechtlichen Grundlage entbehrt". Anspruch auf Schadenersatz bestehe nicht, die von Bernd E. reklamierte Stelle sei überhaupt nicht ausgeschrieben gewesen.

Krach wegen Briefumschlag

Wie am Rande dieses Rechtsstreits zu erfahren war, argumentiert die HTW unter anderem, der Ex-AStA-Chef habe 2007 als studentische Hilfskraft eine "gewisse Nachlässigkeit" im Umgang mit Eigentum der HTW gezeigt: Er soll doch tatsächlich einen hochschuleigenen Briefumschlag für die interne Weiterleitung seiner Personalunterlagen benutzt haben. Foto: Becker & Bredel

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