Streit um Landesparteitag AfD-Chef legt Einspruch gegen Entscheidung des Schiedsgerichts ein

Saarbrücken · AfD-Landeschef Josef Dörr hat das Bundesschiedsgericht eingeschaltet, damit der für Sonntag in Sulzbach geplante Landesparteitag doch noch stattfinden kann.

 Der AfD-Landeschef Josef Dörr.

Der AfD-Landeschef Josef Dörr.

Foto: BeckerBredel

Das Landesschiedsgericht hatte der Saar-AfD per einstweiliger Anordnung untersagt, ihren Parteitag abzuhalten. Hintergrund sind umstrittene Satzungsänderungen, die auf dem vergangenen Landesparteitag im April beschlossen worden waren. Dort wurde unter anderem entschieden, dass Delegierte abgewählt werden dürfen, ohne dass es dafür einer Begründung bedarf, und dass Vorstandsmitglieder nur aus dem Kreis der Delegierten neu gewählt werden dürfen.

Die Kritiker von Parteichef Dörr - unter anderem sein Stellvertreter Lutz Hecker – hatten deshalb das Landesschiedsgericht angerufen. Der Anwalt der Antragsteller, Hartmut Dörner, rechnet damit, dass das Bundesschiedsgericht heute oder morgen seine Entscheidung fällt.

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