Wechselwirkungen unklar Verbraucherzentrale warnt vor Lebensmitteln mit Hanf-Inhaltsstoff

Saarbrücken · Obwohl die Produkte mit dem Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) keine Zulassung hätten, würden sie im Handel angeboten, kritisiert die Verbraucherzentrale des Saarlandes. Mögliche Wechselwirkungen seien nicht geklärt.

 Im Café „Canna“ in Berlin wird Cappuccino mit Cannabidiol (CBD) serviert. Der Wirkstoff aus Cannabis soll beruhigen.

Im Café „Canna“ in Berlin wird Cappuccino mit Cannabidiol (CBD) serviert. Der Wirkstoff aus Cannabis soll beruhigen.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Die Verbraucherzentrale des Saarlands rät vom Verzehr von Lebensmittel mit dem Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) ab. Im Handel würden Produkte wie Kapseln, Öl oder Kaugummi angeboten, obwohl sie laut Ernährungsexpertin Theresia Weimar-Ehl keine Zulassung als neuartiges Lebensmittel haben. „Die Produkte dürften also gar nicht verkauft werden.“ Beworben würden die Produkte nach Angaben vom Freitag als Hilfe bei Depression, Menstruationsbeschwerden oder Schlafstörungen. Fragen zu Dosierung, Sicherheit und Wechselwirkungen seien aber nicht geklärt.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale dürften beispielsweise Kaugummis mit CBD derzeit gar nicht verkauft werden, da keine Zulassung vorliege. Besonders Kinder und Jugendliche müssten geschützt werden, forderte die Zentrale.

(dpa)
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