Pflegestärkungsgesetz Wegweiser durch den Gesetzesdschungel

Sulzbach · Um Alltagsfragen und Hilfestellung ging es in einem Vortrag zum Pflegestärkungsgesetz. Infos gibt es beim Pflegestützpunkt im Rathaus.

„Wer hat sich bloß um dieses Gesetz gekümmert?“, fragte Marion Butterbach etwas konsterniert am Ende eines Vortrages. Dieser beschäftigte sich  mit den Änderungen im Pflegestärkungsgesetz. Als Referentin vor etwa 20 Zuhörern im Sulzbacher Treffpunkt der Generationen, Tante Anna, fungierte hauptsächlich Katja Becker, Mitarbeiterin des Pflegestützpunktes Sulzbach. Ihr zur Seite stand für Fragen aus dem praktischen Alltag Andreas Herschler, Pflegedienstleiter des Senioren-Wohnens St. Anna der cts.

Es hätten wohl Menschen das Gesetz auf den Weg gebracht, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, beantwortete Katja Becker die eingangs erwähnte Frage und brachte damit dessen Komplexität auf den Punkt. Mit den Pflegestärkungsgesetzen soll allgemein die Situation von Pflegebedürftigen, deren Angehörigen sowie Menschen in Pflegeberufen verbessert werden. Das erste Gesetz trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Mit dem Vortrag sollten nun wichtige Neuerungen im zweiten Gesetz (PSG II) erläutert werden, dass ab 2017 gilt.

Am wichtigsten ist dabei wohl der neue „Pflegebedürftigkeitsbegriff“, der nun auch Menschen mit Demenz besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung bieten soll, erklärte Katja Becker. Hier lag der Fokus bislang eher auf körperlichen Beeinträchtigungen. Der Grad der Einschränkung wird nun durch gewichtete Einstufung in folgenden sechs Bereichen festgestellt: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Wer voraussichtlich für sechs Monate in diesen Bereichen beeinträchtigt ist, gilt als pflegebedürftig. Für Irritationen beim von der Großen Koalition verabschiedeten Bundesgesetz sorgte nun nicht nur bei Marion Butterbach – selbst Bewohnerin der Einrichtung in der Stadtmitte – die verschachtelte Berechnung der Leistungen, die einem nun zustehen. Diese werden nach Einstufung in sechs verschiedene Pflegegrade unterteilt und berechnet. Fragen, wer ab wann denn nun als pflegebedürftig in welchem Grad gelte, schlossen sich an. „Wenn Menschen in Pflege kommen, gibt es auch einen Pflegegrad“, so die Erklärung in aller Kürze von Andreas Herschler.

Wer als Betroffener oder Pflegender Fragen zu dem Gesetz und allen damit in der Praxis verbundenen Probleme habe, könne sich  an den Pflegestützpunkt Ost im Regionalverband wenden, sagte Katja Becker. Mit Präsenz eines Stützpunktes in jedem Kreis habe das Saarland die bundesweit beste Versorgung. Die Einrichtung ist im Sulzbacher Rathaus. Man wolle „schnell, passend und kostenlos“ helfen, so Becker.

Servicezeiten: Montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr; freitags von 9 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung. Weitere Infos unter Telefon: (06897) 9246798, E-Mail:sulzbach@psp-saar.net

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