Kabinett verabschiedet Entwurf für neues Mediengesetz

Saarbrücken · Das Saar-CDU/SPD-Kabinett hat jetzt eine Novellierung des Saar-Mediengesetzes beschlossen. Nimmt auch der Landtag den Entwurf an, kann das Gesetz ab 2016 in Kraft treten. Eine Neugestaltung wurde nötig, nachdem das Bundesverfassungsgericht im März 2014 in einem Urteil eine größere Staatsferne öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten angemahnt hatte.

Diese soll zukünftig auch bei der Zusammensetzung der Gremien des Saarländischen Rundfunks (SR) gewährleistet werden. Öffentlich-rechtliche und private Rundfunk anbieter werden aufgefordert, ihre barrierefreien Angebote auszubauen. Der Programmauftrag des SR soll dahingehend geändert werden, dass er etwa Gedenk- und Feiertage aus Frankreich und Luxemburg stärker berücksichtigt. Künftig kann der Interregionale Parlamentarierrat ein nicht-deutsches Mitglied in den Rundfunkrat des SR sowie in den Medienrat der Landesmedienanstalt entsenden. Auch der Integrationsrat sowie der Lesben- und Schwulenverbands sollen dieses Recht erhalten.

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