Urteil des Bundesverwaltungsgerichts RAG muss weiter für Grubenwasser-Hebung bezahlen

Saarbrücken · Der Bergbaukonzern RAG muss weiterhin eine Gebühr für die Entnahme des Grubenwassers im Saarland bezahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Eine Klage des Unternehmens hat das Gericht abgewiesen.

 Die RAG pumpt im Saarland bislang Grubenwasser aus stillgelegten Bergwerken ab (hier der mit Grubenwasser gespeiste Wassergarten in Reden) und leitet es in Flüsse und Bäche.

Die RAG pumpt im Saarland bislang Grubenwasser aus stillgelegten Bergwerken ab (hier der mit Grubenwasser gespeiste Wassergarten in Reden) und leitet es in Flüsse und Bäche.

Foto: Johannes Schleuning
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort