Verbraucherzentrale Neue Regelungen für Kamine und Kachelöfen

Regionalverband · Ein Kaminfeuer erzeugt in einer Stunde etwa genauso viel Feinstaub, wie ein Dieselfahrzeug bei einer 100 Kilometer langen Fahrt.

 Kaminfeuer – gemütlich, aber in älteren Öfen nur noch erlaubt, wenn ein Rußfilter eingebaut ist.

Kaminfeuer – gemütlich, aber in älteren Öfen nur noch erlaubt, wenn ein Rußfilter eingebaut ist.

Foto: picture-alliance/ dpa/dpa Picture-Alliance/Patrick P

Wer mit einem Kachelofen oder einem Kamin heizt, der muss seit dem 1. Januar strengere Auflagen beachten. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin und erläutert die Gründe für die neuen Auflagen: Alte Öfen geben neben wohliger Wärme, auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. „So erzeugt ein Kaminfeuer in einer Stunde etwa genauso viel Feinstaub, wie ein Dieselfahrzeug bei einer 100 Kilometer langen Fahrt“, erklärt Helmut Pertz.

Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Öfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Der Gesetzgeber reagierte, indem er die Feinstaub-Grenzwerte herabsetzte und festlegte, dass ab dem 1. Januar Öfen, die vor 1985 eingebaut wurden, mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder komplett ausgetauscht werden müssen. Außerdem können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen, wie es zum Beispiel in Stuttgart bei Feinstaubalarm passiert.

„Jeder Verbraucher kann selbst auf die Feinstaub-Emission Einfluss nehmen“, sagt Helmut Pertz, „indem er nur gut abgelagertes, trockenes Brennholz verwendet, geeignete Anzünder verwendet, keinen Müll verbrennt, eine geeignete Feuerstätte zum Heizen nutzt, auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichtet und Feuerstätten für Holzpellets wählt. Diese haben weniger Feinstaubemissionen als solche mit Brennholz.“

Mit Brennholz zu heizen, ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen.

Die Saarbrücker Verbraucherzentrale ist im Haus der Beratung untergebracht, Trierer Straße 22, Anmeldung: Telefon (06 81) 5 00 89 15.

In Völklingen ist die Energieberatung im Alten Rathaus zu finden, Anmeldung: Telefon (0 68 98) 13 25 97.

Mehr Infos im Internet.

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