Neue Feinstaubregelung Verbraucherzentrale berät auch in Sachen Feinstaub

 Kreis Neunkirchen · (red) Verbraucher, die ihre vier Wände mit einem Kachelofen oder einem Kamin beheizen, müssen seit dem 1. Januar strengere Auflagen für den Betrieb ihrer Feuerstätte beachten. Helmut Pertz, Energieberater der Verbraucherzentrale, erklärt, was sich ändert.

(red) Verbraucher, die ihre vier Wände mit einem Kachelofen oder einem Kamin beheizen, müssen seit dem 1. Januar  strengere Auflagen für den Betrieb ihrer Feuerstätte beachten. Helmut Pertz, Energieberater der Verbraucherzentrale, erklärt, was sich ändert.

Die wichtigsten Informationen zum Kamingenuss: Alte Öfen geben neben wohliger Wärme, auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. „So erzeugt ein Kaminfeuer in einer Stunde etwa genauso viel Feinstaub, wie ein Dieselfahrzeug bei einer 100 Kilometer langen Fahrt“, vergleicht Helmut Pertz. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Öfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Der Gesetzgeber reagierte, indem er die Feinstaub-Grenzwerte herabsetzte und festlegte, dass ab dem 1. Januar 2018 Öfen, die vor 1985 eingebaut wurden, mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder komplett ausgetauscht werden müssen. Außerdem können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen, wie es etwa in Stuttgart bei Feinstaubalarm passiert.

„Jeder Verbraucher kann selbst auf die Feinstaub-Emission Einfluss nehmen“ sagt Helmut Pertz, „indem er nur gut abgelagertes, trockenes Brennholz verwendet, geeignete Anzünder verwendet, keinen Müll verbrennt, eine geeignete Feuerstätte zum Heizen nutzt, auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichtet und Feuerstätten für Holzpellets wählt. Diese haben weniger Feinstaubemissionen als solche mit Brennholz.“

Mit Brennholz zu heizen, ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale und geben generelle Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte sowie andere Tipps zum Thema Energie. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und www.vz-saar.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Termine können unter Tel. (0800) 8 09 80 24 00 (kostenfrei) oder bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

Anmeldung zur Energieberatungen in Neunkirchen, Rathaus, Zimmer 407. Tel. (0681) 5 00 89 15, in Schiffweiler, Zimmer 13 des Bau- und Umweltamtes, Tel. (0 68 21) 6 78 23.

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