Lockdown Mehr Hilfe für Tagesmütter und -väter

Saarbrücken · Kindertagespflegepersonen beklagen, zu wenig Unterstützung im Lockdown zu bekommen. Die Landkreise reagieren.

 Nicht nur in den Kitas, auch bei Tagesmüttern und -vätern muss trotz des Lockdowns der Betrieb für Notbetreuungen weitergehen. Die saarländischen Landkreise und der Regionalverband wollen Kindertagespflegepersonen künftig finanziell mehr unterstützen.

Nicht nur in den Kitas, auch bei Tagesmüttern und -vätern muss trotz des Lockdowns der Betrieb für Notbetreuungen weitergehen. Die saarländischen Landkreise und der Regionalverband wollen Kindertagespflegepersonen künftig finanziell mehr unterstützen.

Foto: dpa/Uwe Anspach

 Die saarländischen Landkreise und der Regionalverband haben sich auf Maßnahmen geeinigt, um Tagesmütter und -väter während des Lockdowns zu unterstützen. In einem offenen Brief hatten Tagespflegepersonen im Regionalverband in der vergangenen Woche mehr Hilfe von der Politik gefordert (wir haben berichtet). Die soll jetzt kommen. Laut Martin Luckas, Geschäftsführer des saarländischen Landkreistages (SLT), gelten für die Kindertagespflege und für Großpflegestellen für die Zeit vom 10. Januar bis zunächst 31. Januar folgende Regelungen:

Die Tagespflege befinde sich weiterhin im Regelbetrieb. Der Forderung der Tagesmütter- und -väter, ausschließlich für Notfälle eine Betreuung anbieten zu müssen, wurde damit eine Absage erteilt. Eltern würden aber gebeten, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen, heißt es weiter von Seiten des SLT. Entschieden sich Eltern, dieser Bitte nachzukommen und ihre Kinder aus der Betreuung zu nehmen, zahle das Jugendamt 100 Prozent der Leistungen an die Kindertagespflegeperson fort. Analog zu den Regelungen, die für Kindertageseinrichtungen gelten, werde für den Monat Januar auf zwei Drittel der Beiträge verzichtet, wenn Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen. Ob das auch für Eltern gilt, die ihre Kinder weiterhin betreuen lassen, sei noch nicht abschließend geklärt, sagt Luckas. Für Eltern von Kita-Kindern und Kindern in der freiwilligen Ganztagsschule gibt es eine solche Regelung bereits. Für sie übernimmt das Land unabhängig, ob die Kinder in die Kita gehen oder nicht, zwei Drittel der Beiträge.

Wenn Tagespflegeperson oder deren Familienangehörige einer Corona-Risikogruppe angehören und  deshalb die Betreuung vorübergehend schließt, wird laut Luckas ein teilweiser Ausfall aufgefangen, indem das Jugendamt eine Pauschale für Vorhaltekosten für die belegten Plätze in Höhe von 100 Prozent des Pflegegeldes zahle. Rechtlich sei davon auszugehen, dass die Eltern den Elternbeitrag dann nicht mehr zahlen müssen, erklärt der SLT-Geschäftsführer. Neubelegungen und Eingewöhnungen könnten unter Einhaltung der Infektionsschutzregeln weiterhin stattfinden.

„Die Arbeit der Tagespflegepersonen wird von der Verwaltungsspitze des Regionalverbandes sehr hoch angesehen und wertgeschätzt“, betont Regionalverbandssprecher Lars Weber. Tagesmütter und -väter trügen entscheidend dazu bei, für Kinder ab dem ersten Lebensjahr genügend Betreuungsmöglichkeiten im Regionalverband anbieten zu können.

Zur im offenen Brief geforderten frühzeitigen Corona-Impfung könnten weder der Regionalverband noch der Landkreistag etwas sagen, da dies auf höherer Ebene entschieden werde, erklärt Weber.

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