Wechsel zur Oberstufe Wann darf ein Schüler in die gymnasiale Oberstufe?

Köllertal · Das Kultusministerium gibt Auskunft über die Kriterien

Die Püttlinger Gemeinschaftsschule unterrichtet nächstes Schuljahr erstmals auch eine elfte Klasse – als Einstieg in die gymnasiale Oberstufe. Das berichteten wir kürzlich. Nun wollten wir vom saarländischen Kultusministerium wissen: Wann hat ein Schüler denn überhaupt die Berechtigung, von den zehnten Klassen der Gemeinschaftsschulen – den dreien im Köllertal und auch den anderen im Saarland – in die gymnasiale Oberstufe zu wechseln?

In Klasse zehn gibt es in den Hauptfächern (Deutsch, Mathe, 1. Fremdsprache) und teils in Nebenfächern sowohl „E-Kurse“ („Erweiterungs-Kurse“) für den mittleren Bildungsabschluss als auch „A-Kurse“ („Aufbaukurse“), die auf die gymnasiale Oberstufe vorbereiten. Für die Schüler der E-Kurse wird es am Ende des Schuljahres – wie schon bei den vorangegangenen Schulsystemen der Gesamt- und Realschulen – eine Abschlussprüfung zur Mittleren Reife geben; ein Wechsel in die gymnasiale Oberstufe ist, laut Ministerium, nicht möglich.

Für die A-Kurs-Schüler sind die Voraussetzungen zum Übergang in die Klassenstufe 11 in der Gemeinschaftsschulverordnung, Paragraf 24 geregelt, sagt Marija Herceg, Pressesprecherin des Kultusministeriums.

Demnach muss ein Schüler, der wechseln will, im zweiten Halbjahr der 10. Klasse mindestens drei A-Kurse in der  so genannten Fächergruppe III belegen (Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und eines der Fächer Chemie oder Physik). Zudem muss er seit Klasse 7 in einer zweiten Fremdsprache unterrichtet worden sein; ist letzteres nicht der Fall, besteht statt dessen die Möglichkeit, an eine gymnasiale Oberstufe zu wechseln, in der ab Klasse 11 eine zweite Fremdsprache neu erlernt wird.

Des Weiteren müssen die Noten „stimmen“, so müssen etwa in jedem A-Kurs mindestens 04 Punkte erreicht werden (nach dem alten Notensystem eine „4 Minus“). In den übrigen Fächern muss der Notenschnitt bei mindestens 07 („3 Minus“) liegen, dabei darf höchstens ein Fach mit „04“ und keines mit „00“ („6“) abgeschlossen sein.

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