Jobcenter nutzt Bundesgesetz Neue Hoffnung für 400 Arbeitslose

Saarbrücken · Jobcenter im Regionalverband hilft mit Lohnkostenzuschüssen und intensiver Betreuung.

Je länger Menschen arbeitslos sind, desto schwieriger ist es für sie, eine Beschäftigung zu finden. Das sogenannte Teilhabechancengesetz, das 2019 in Kraft getreten ist, will Langzeitarbeitslose unterstützen – mit Lohnkostenzuschüssen und einer intensiven Betreuung.

Das Jobcenter im Regionalverband hat bisher 400 Menschen, die schon sechs Jahre und länger staatliche Leistungen beziehen, einen sozialversicherungspflichtigen Job besorgt. Dabei richtet sich die Entlohnung nach den tarifrechtlichen Bestimmungen der Unternehmen oder nach dem gesetzlichen Mindestlohn. Mit diesem Ergebnis sind Jürgen Haßdenteufel, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Saarland, Regionalverbandsdirektor Peter Gillo sowie die Geschäftsführung des Jobcenters, Thomas Gramm und Marlene Redler, zufrieden.

Gillo sieht in dem neuen Förderinstrument einen Durchbruch in der Arbeitsmarktpolitik: „Erstmals können wir den langzeitarbeitslosen Menschen im Regionalverband eine längerfristige Perspektive bieten. Die bisherigen Programme endeten nach zwei Jahren, jetzt können wir Beschäftigungsverhältnisse für fünf Jahre fördern.“ Der Regionalverband biete den Arbeitgebern noch eine zusätzliche Finanzierung in Höhe von 150 Euro pro Monat. Dabei sind die Arbeitsstellen und Einsatzfelder vielseitig. Neben den Beschäftigungsmöglichkeiten bei kommunalen Trägern wurden Arbeitsverträge mit Ministerien, Kommunen und 93 privatwirtschaftlichen Arbeitgebern geschlossen. Das Interesse bei Unternehmen aus der Privatwirtschaft halte an – das Jobcenter bekomme weiterhin regelmäßig Förderanfragen.

„Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto schwieriger gestaltet sich der Wiedereinstieg ins Berufsleben“, sagt Jürgen Haßdenteufel. „Das Teilhabechancengesetz hat den Jobcentern eine Möglichkeit gegeben, Frauen und Männern, die schon sehr lange auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sind, den Weg in eine selbstbestimmte berufliche Existenz zu ebnen. Für sie selbst und ihre Familien ist dies von unschätzbarem Wert.“

Für besonders wichtig hält Thomas Gramm vom Jobcenter das beschäftigungsbegleitende „Coaching“, in das die Kunden, als auch die Arbeitgeber einbezogen werden. Ziel ist es, mit dem Arbeitgeber die Beschäftigung zu stabilisieren und zu helfen, wenn eine Qualifizierung fehle. Drei Mitarbeiter des Jobcenters stehen den Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern zur Seite. Bisher seien lediglich 13 Arbeitsverträge aufgelöst worden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort