Korrektur Hebesatz besteht seit 2016, nicht 2017

St. Ingbert · In unserem Artikel zur Grundsteuer ist uns in der gestrigen Ausgabe ein Fehler unterlaufen: Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde in St. Ingbert nicht wie berichtet zum 1. Januar 2017 auf 460 Prozent erhöht, sondern bereits zum 1. Januar 2016. Eine aufmerksame Leserin hat uns darauf hingewiesen.

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