Grünschnitt Kompostplatz nur für St. Ingberter

St. Ingbert · Der Abfall-Bewirtschaftungs-Betrieb-St. Ingbert ABBS und die Stadt weisen nochmals darauf hin, dass die Sammlung und Verwertung von Grünschnitt entsprechend dem Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetz (SAWG) Aufgabe der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ist.

 Die Kompostieranlage in St. Ingbert. Foto: Michael Haßdenteufel

Die Kompostieranlage in St. Ingbert. Foto: Michael Haßdenteufel

Foto: Michael Haßdenteufel/Stadt St. Ingbert/Michael Hassdenteufel

Dies sei eine innerkommunale Dienstleistung, deren Ausgestaltung und Finanzierung jede Kommune selbst, nur für ihre Bürger, regeln muss. Viele der umliegenden Kompostplätze erheben bereits Benutzungsgebühren vom ersten Kubikmeter an, also auch für jede angelieferte Kleinmenge, so die Stadt. In St. Ingbert sei die Anlieferung bis zu einem Kubikmeter vorläufig noch gebührenfrei. Es werden nur Anlieferungen von St. Ingberter Bürgern angenommen. Anlieferer, die keine plausible St. Ingberter Herkunft nachweisen können, werden konsequent abgewiesen.

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