Windräder sollen sich in Webenheim drehen

Blieskastel · Ab Ende April dieses Jahres will die EnBW Energie Baden-Württemberg drei Windkraftanlagen auf dem Renkersberg in Webenheim errichten. Sie sollen im September ans Netz gehen. Im März werden die Bürger über das Projekt näher informiert.

 Der Renkersberg in Webenheim soll als Windkraftgebiet genutzt werden. Foto: Fredi Brabänder

Der Renkersberg in Webenheim soll als Windkraftgebiet genutzt werden. Foto: Fredi Brabänder

Foto: Fredi Brabänder

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG will in diesem Jahr mit dem Bau von Windkraftanlagen auf dem Renkersberg bei Webenheim beginnen. Wie Blieskastels Bürgermeisterin Annelie Faber-Wegener jetzt gegenüber der Saarbrücker Zeitung erklärte, "möchte die EnBW drei der vier projektierten Anlagen bauen, die jeweils im Zwei-Megawatt-Bereich liegen. Baubeginn soll Ende April sein, die Anlagen sollen bis Ende September ans Netz gehen". Wie die Verwaltungschefin weiter erklärte, liege eines der Windräder , die 146 Meter hoch seien und eine Nabenhöhe von 100 Metern aufweisen, außerhalb der vom Stadtrat ausgewiesenen Windzonen. Eine Baugenehmigung liege jedoch vor. Die Einspeisung des Windstroms erfolge ins Stadtwerkenetz Zweibrücken, der Einspeisepunkt liege rund ein Kilometer von der Windkraftanlage entfernt in Wattweiler. Wie die Bürgermeisterin betonte, solle Mitte März eine Veranstaltung stattfinden, bei der die Bürgerinnen und Bürger näher über das Projekt informiert würden. Über die Investitionssumme habe das Unternehmen bisher keine Angaben gemacht.

Das Innenministerium hatte den Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Blieskastel mit Schreiben vom 8. Mai 2014 genehmigt. Damit hatte das Ministerium dem Antrag der Stadt Blieskastel vom 26. Februar 2014 entsprochen. Der räumliche Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplanes Windenergie erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Blieskastel und weist vier Sondergebiete für Windkraft aus: Renkersberg bei Webenheim, Geißborn bei Breitfurt, Hochwald bei Böckweiler und Großer Wald bei Altheim. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) hatte zuvor allerdings bereits einem Investor sozusagen an der Stadt vorbei erlaubt, auf der Gemarkung Webenheim Windräder zu bauen. Die Stadt wollte sich dies nicht bieten lassen und klagte, weil zwei der Windräder nicht auf dem Gebiet liegen, das der Stadtrat später als Windzonen ausgewiesen hat. Die Blieskasteler Stadtverwaltung hatte allerdings letztlich die Klage gegen das LUA zurückgenommen.

"Da nach den bisherigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren von einer anders lautenden Entscheidung bei den saarländischen Gerichten nicht ausgegangen werden kann, ließe sich endgültige Rechtssicherheit nur über den Weg zum Bundesverwaltungsgericht erlangen. Dies zieht jedoch einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand nach sich, sodass die Verwaltung empfiehlt, den Rechtsstreit beizulegen", hieß es damals in der Verwaltungsvorlage im Blieskasteler Stadtrat.

blieskastel.de

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