Richterin: Operation mit Roboter ist kein Luxus

Homburg. Das Universitätsklinikum in Homburg steht möglicherweise vor einer Welle von Rückzahlungsforderungen von früheren Patienten der Urologie. Anlass ist ein Urteil des Amtsgerichtes Homburg (Aktenzeichen 7 C 15/09), das noch nicht rechtskräftig ist. Die Uniklinik hat Berufung eingelegt. Demnach muss sich demnächst das Landgericht mit dem Fall beschäftigen

Homburg. Das Universitätsklinikum in Homburg steht möglicherweise vor einer Welle von Rückzahlungsforderungen von früheren Patienten der Urologie. Anlass ist ein Urteil des Amtsgerichtes Homburg (Aktenzeichen 7 C 15/09), das noch nicht rechtskräftig ist. Die Uniklinik hat Berufung eingelegt. Demnach muss sich demnächst das Landgericht mit dem Fall beschäftigen.

Die Homburger Amtsrichterin entschied jedenfalls, dass die Klinik einem 2007 an Prostata-Krebs erkrankten Saarländer 3000 Euro erstatten und auch dessen Anwaltskosten zahlen muss. Der Mann war Anfang März 2007 an der Vorsteherdrüse operiert worden. Nach einem Gespräch mit den Medizinern entschied er sich statt der Operation (OP) mit einem Bauchschnitt für den deutlich risikoärmeren Einsatz des OP-Roboters "Da-Vinci". Die Uniklinik hatte ihrem Patienten in einer Vereinbarung, die er unterzeichnet hat, diese OP-Methode als Wahlleistung angeboten. Noch vor dem Eingriff musste der Kassenpatient 3000 Euro zahlen. Nach dem Klinikaufenthalt forderte er über die Homburger Rechtsanwältin Ursula Schöne die Klinikverwaltung auf, ihm den Betrag wieder zu erstatten. Die Amtsrichterin gibt ihm Recht. In ihrem 16 Seiten starken Urteil bezeichnet sie die Zahlung als "bewusste Vermögensvermehrung" der Klinik, "für die ein rechtlicher Grund fehlte". Die Wahlleistungsvereinbarung sei nichtig. Die Richterin sieht gar einen Verstoß gegen das Krankenhausentgeltgesetz. Die Argumentation der Uniklinik, die Operation mittels Roboter gehe über die notwendige ärztliche Behandlung hinaus, sei falsch. Versicherungsrechtlerin Schöne vertrat mit Erfolg die Auffassung, dieser risikoärmere Eingriff "war keine Luxusbehandlung", könne als "allgemeine Krankenhausleistung von einer Uniklinik erwartet" werden.

Im Homburger Urteil ist zu lesen: "Der Patient darf für das Notwendige nicht auf Wahlleistungen verwiesen werden."

Professor Dr. Hans Köhler, Vorstandschef der Uniklinik, verweist gegenüber unserer Zeitung darauf, dass erfreulicherweise die Krankenkassen ab Januar 2008 die Kosten für den patientenfreundlichen "Da-Vinci"-Einsatz übernehmen. 2007 sei dies nicht der Fall gewesen, den Patienten seien deshalb nur die zusätzlichen Kosten berechnet worden. Von der Uniklinik war auch auf Rückfrage nicht zu erfahren, wie viele Kassenpatienten 2007 gegen Zahlung von 3000 Euro mit dem Roboter operiert wurden. Aus dem Urteil ergibt sich, dass von März 2006 bis März 2007 etwa 100 solcher Eingriffe stattgefunden haben. Sollte das Landgericht das Homburger Urteil bestätigen, ist zu erwarten, dass weitere Ex-Patienten die Uniklinik zur Kasse bitten.

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