Leserreporter Probleme mit dem Schornsteinfeger

Saarbrücken · Ein SZ-Leser versuchte die Landesinnung des Schornsteinfeger-Handwerks zu erreichen – vergeblich.

Nach einem Sprichwort sollen Schornsteinfeger ja Glück bringen. Ein SZ-Leser-Reporter, der lieber anonym bleiben möchte, aber dessen Name der Redaktion bekannt ist, hat jedoch Angst, an ein „schwarzes Schaf“ des Berufsstandes geraten zu sein. Schon mehrfach hat er in seinem Briefkasten verschmutzte Mitteilungen gefunden, mit denen sich sein angeblicher Schornsteinfeger zur Überprüfung anmelde, berichtet der Saarbrücker. Da er zu den angegebenen, sehr kurzfristigen Terminen verhindert war, wollte er mit dem Kaminkehrer einen anderen Termin vereinbaren und habe ihm mehrfach auf den Anrufbeantworter gesprochen. Ein Rückruf sei leider nie erfolgt.

Da er in den Medien schon von unseriösen Schornsteinfegern gehört habe, sei er misstrauisch geworden. Deshalb habe er bei der Landesinnung nachfragen wollen, ob in seinem Falle alles mit rechten Dingen zugeht, berichtet der SZ-Leser-Reporter. Doch zunächst sei mehrere Tage lang eine Ansage gelaufen, dass der Anschluss nicht erreichbar sei, dann habe er während den auf der Internetseite angegebenen Öffnungszeiten nur einen Anrufbeantworter erreicht. Das verunsicherte den Saarbrücker noch mehr.

Heinz-Detlev Puff, Sprecher des Landesinnungs-Verbandes des Schornsteinfeger-Handwerks Saarland, kann den SZ-Leser beruhigen. Es habe eine Störung in der Telefonanlage der Geschäftsstelle gegeben. Zudem sei es gut möglich, dass der erwähnte Kollege gerade im Urlaub sei. Im Zweifelsfall könnten sich die Betroffenen aber gerne an die Innung wenden. Der für den Wohnort zuständige, bevollmächtigte Bezirks-Schornsteinfeger und die Innungsbetriebe könnten auch über eine Suchfunktion auf der Homepage der Interessens-Vertretung gefunden werden.

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass die Haus- und Wohnungseigentümer seit Anfang 2013 die Wahl haben, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen. Dem bevollmächtigten Bezirks-Schornsteinfeger bleiben dagegen bestimmte Tätigkeiten wie zum Beispiel die Durchführung der Feuerstättenschau und die Kehrbuch-Führung vorbehalten. Welche Anlagen in welchen Zeiträumen gewartet und gekehrt werden müssen, könne der Kunde im Feuerstätten-Bescheid nachvollziehen.

Für die fristgerechte Veranlassung der Arbeiten und den Nachweis sind nunmehr die Eigentümer verantwortlich, erklärt das Ministerium. Bei der Beauftragung sei zu beachten, dass zu den Arbeiten nur Betriebe berechtigt sind, die mit dem Schornsteinfeger-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder in Umsetzung des EU-Rechts als Dienstleistungs-Erbringer dazu berechtigt sind. Dies könne der Hauseigentümer anhand des Schornsteinfeger-Registers feststellen, das auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einsehbar ist.

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