Nonnweiler hat zwölf Flächen für Windräder

Nonnweiler. Die einen können es kaum erwarten, dass Windräder gebaut werden und sie damit Geld verdienen können. Die anderen wollen möglichst viele verhindern. Was aber rechtlich gar nicht so einfach ist. Darauf hat Hugo Kern vom Unternehmen Kernplan in der jüngsten Sitzung des Nonnweiler Gemeinderates ausdrücklich hingewiesen

Nonnweiler. Die einen können es kaum erwarten, dass Windräder gebaut werden und sie damit Geld verdienen können. Die anderen wollen möglichst viele verhindern. Was aber rechtlich gar nicht so einfach ist. Darauf hat Hugo Kern vom Unternehmen Kernplan in der jüngsten Sitzung des Nonnweiler Gemeinderates ausdrücklich hingewiesen. Im Rat ging es nämlich erneut um die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Windvorrangflächen. Also Flächen, auf denen Windräder gebaut werden dürfen.Kern erklärte noch einmal die Rechtslage: Danach ist der Bau von Windenergieanlagen ein so genanntes "privilegiertes Vorhaben", das erst einmal grundsätzlich im Außenbereich zulässig ist. Wer also einen Wildwuchs an Rädern verhindern will, der muss Konzentrationsgebiete festlegen und genau sagen, warum dort und nicht an anderer Stelle Windräder gebaut werden dürfen. Tabu sind so zum Beispiel Räder, die weniger als 800 Meter von Wohnhäusern stehen. Selbst Landschaftsschutzgebiete oder gar Wasserschutzgebiete dürfen nicht von vorneherein ausgeschlossen werden. Hugo Kern: "Der Windenergie muss in substanzieller Weise Raum geschaffen werden. Damit den Investoren das Baurecht für solche Anlagen weggenommen wird, muss man gute Gründe haben."

Die Gemeinde Nonnweiler hat deshalb eine Windpotentialstudie machen lassen. In dieser steht, wo es überhaupt geeignete Flächen gibt. Insgesamt sind es 14, die meisten rund um Sitzerath, Bierfeld und Nonnweiler im Norden sowie Primstal im Süden. Im zweiten Schritt hat die Gemeinde die Träger öffentlicher Belange, wie Behörden und Nachbargemeinden, um Stellungnahmen gebeten. Deren gab es einige. Und um diese ging es in der jüngsten Ratssitzung. Einige Einwände im Überblick:

Gemeinde Tholey: Tholey befürchtet, dass Windräder am geplanten Standort Katharinenwald die Qualität des Landschaftsparkes am Hofgut Imsbach beeinträchtigen könnten. Die Gemeinde Nonnweiler hingegen sieht da keine erhebliche Beeinträchtigungen. Der Abstand zum Hofgut betrage rund 900 Meter.

Verbandsgemeinde Hermeskeil: Hermeskeil plant mit Mindestabständen zur Wohnbebauung von 1000 Metern und möchte diesen auch für die geplanten Anlagen auf dem Benkelberg bei Sitzerath zur Ortslage Grimburg haben. Diesem Wunsch folgt Nonnweiler nicht. Der Mindestabstand von 800 Metern gelte für alle.

Verein der Amateurastronomen des Saarlandes: Zwei geplante Flächen am Peterberg liegen in Süd-Blickrichtung der Sternwarte auf dem Peterberg. Werden sie gebaut, würden sich unter anderem durch die Blinklichter nachts die Sichtbedingungen so verschlechtern, dass ein Betrieb der Sternwarte nicht mehr möglich wäre. Dieser Argumentation folgt die Gemeinde Nonnweiler. Die beiden Vorranggebiete werden gestrichen.

Gesundheitsamt: Mehrere Stellungnahmen, unter anderem des Gesundheitsamtes, wenden sich gegen die Ausweisung von Flächen für Windräder in Wasserschutzzonen. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes müsse man diese Einwendungen zurückweisen, erklärte Hugo Kern. Denn grundsätzlich könnten Windräder mit hohem technischem Aufwand auch in Wasserschutzgebieten errichtet werden.

Das müsse dann auf der nächsten, detaillierten Planungsebene, dem Bebauungsplan geklärt werden. Beim Flächennutzungsplan sei der Wasserschutz ebenso wie der Landschaftsschutz kein Ausschlusskriterium.

Von den 14 Flächen der Windpotentialstudie bleiben so ein Dutzend Vorranggebiete in der Gemeinde Nonnweiler übrig. Bei drei Enthaltungen sprach sich der Gemeinderat für den so abgeänderten Plan aus. Dieser wird nun öffentlich ausgelegt. Das heißt, jeder kann ihn anschauen und eine Stellungnahme abgeben. Im nächsten Schritt wird dann der Rat die Änderung des Flächennutzungsplanes beschließen. Und auf dieser Grundlage können dann konkrete Bebauungspläne erstellt werden.

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