Wo endet Meinungsfreiheit?

Ottweiler · „Die Meinungsfreiheit (die Gedanken sind frei) ist grenzenlos, die Meinungsäußerung nicht“, differenzierte Christina Giannoulis, die bei der Demokratie-Konferenz referierte – ein weites Feld, gerade im Hinblick auf die aktuelle Debatte um die Flüchtlingssituation.

 In der Demokratie-Konferenz wurde rege über das Thema „Meinungsfreiheit“ diskutiert. Foto: Kreis/Andreas Engel

In der Demokratie-Konferenz wurde rege über das Thema „Meinungsfreiheit“ diskutiert. Foto: Kreis/Andreas Engel

Foto: Kreis/Andreas Engel

Wer sich vor dem Hintergrund von Terror und der dadurch mit ausgelösten Flüchtlingskrise der Demokratie und Meinungsfreiheit widmet, hat eine Menge zu tun. "Die Grenzen der Meinungsfreiheit ", so lautete folglich das Vortragsthema der zweiten Demokratie-Konferenz im Rahmen der "Partnerschaft für Demokratie " im Kreis Neunkirchen. Christina Giannoulis, Juristin im saarländischen Sozialministerium, und dort zuständig für die Beratung von Opfern von Diskriminierung und rechter Gewalt, beschäftigte sich mit dem Dilemma, in dem man Meinungsfreiheit derzeit vermuten könnte. Einerseits ist die Meinungsfreiheit grundgesetzlich geschützt, andererseits nutzen gerade diejenigen die Meinungsfreiheit aus, die sie am liebsten abschaffen würden, "die Extremisten". "Wo liegen also die Grenzen der Meinungsfreiheit ?", fragte Giannoulis. Die Grenzen sind klar definiert, dennoch ziehen sich Unschärfen durch die Diskussion.

Die rechtliche Norm der Meinungsfreiheit findet sich in Artikel 5 des Grundgesetzes "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern (...)". Ihre Grenzen finde die Meinungsfreiheit in den allgemeinen Gesetzen, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre, so Giannoulis. Der Unterschied liege vor allem darin, dass die Tatsachenbehauptung nach den Maßstäben "wahr" oder "unwahr" gemessen werden kann, während das Werturteil eine bloße Meinungsäußerung darstelle, die keinem Beweis zugänglich ist. Unstrittig unter Juristen sind die Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch ehrverletzende Beleidigungen oder Verleumdungen, übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern, Verstoß gegen die Sittlichkeit und den Jugendschutz , Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit.

Jörn Didas von der Fach- und Koordinierungsstelle der "Partnerschaft für Demokratie " im Landkreis Neunkirchen, angesiedelt beim Adolf-Bender-Zentrum in St. Wendel, zog eine positive Bilanz des Jahres 2015 für die "Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Neunkirchen". Demnach wurden elf Projekte mit Bundesmitteln in Höhe von rund 62 000 Euro gefördert und realisiert. Mit den Projekten konnte eine enorme Breitenwirkung erreicht werden. Drei Themen skizzierte Didas für dieses Jahr: Die Beschäftigung mit der "gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit", Vielfalt und Inklusion sowie Willkommens- und Anerkennungskultur.

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