Landrat setzt auf Prävention

Kreis Neunkirchen · Die Jugendhilfekosten des Kreises steigen. Landrat Sören Meng sieht dennoch in mehr Personal eine Möglichkeit, Geld zu sparen. Darüber hinaus müsse der Bund mehr dafür tun, dass teure Maßnahmen nicht nötig werden.

 Jugendhilfekosten: Landrat Sören Meng sieht den Bund in der Pflicht. Foto: Jürgen Schneider

Jugendhilfekosten: Landrat Sören Meng sieht den Bund in der Pflicht. Foto: Jürgen Schneider

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Die hohen Jugendhilfekosten stehen in der Diskussion. Das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism) hat in seinem Zwischenbericht zur Steuerung der Jugendhilfe erläutert, die zuständigen Kreis-Mitarbeiter seien aufgrund hoher Fallzahlen überlastet. Letztlich könne mehr Personal zielgenauere Hilfe bringen und so Kosten senken. Aber sind den Kommunen als schon stark belastete Mitfinanzierer des Kreishaushaltes höhere Personalkosten vermittelbar? Landrat Sören Meng sagt dazu: "Ich bin überzeugt, dass sich im Kreishaushalt bei entsprechender Aufrechnung von Sach- und Personalkosten die monatlichen Kosten einer zusätzlichen Personalstelle bereits bei Vermeidung einer stationären Jugendhilfemaßnahme amortisieren würden." Er habe den Eindruck, vielen politisch Verantwortlichen seien die gesetzlich vorgegebenen Abläufe im Rahmen des gewiss komplexen Jugendhilfeverfahrens nicht bekannt. Er wolle künftig mehr Informationsarbeit leisten.

Meng bestätigt die hohe Belastung seiner Mitarbeiter: "Der Zwischenbericht des ism erklärt hier möglicherweise die Sinnhaftigkeit einer Erhöhung des Personalbestands." So ließen sich die Maßnahmen besser steuern. Derzeit bearbeite im Jugendamt ein Vollzeitbeschäftigter durchschnittlich mehr als 75 Hilfefälle. Der Landesschnitt liege bei 58 Fällen pro Vollzeitkraft. Um dauerhaft Kosten der Jugendhilfe zu reduzieren, bedürfe es mehr präventiver Angebote für Familien. Diese Angebote müsse das Jugendamt steuern.

Die explodierenden Sozialkosten hat der Landrat wohl erkannt. Er erinnert aber an nicht-beeinflussbare Einflussfaktoren wie Armut, demografischer und familiärer Wandel. Meng: "Für die Frage nach der Entwicklung der Kosten der Jugendhilfe können stets nur die vor Ort beeinflussbaren sozialräumlichen sowie die institutionellen und organisatorischen Rahmenbedingungen betrachtet werden." Bundesweit stiegen die Jugendhilfekosten. Je früher der Staat in Familien investiere, desto niedriger fielen die Jugendhilfekosten letztlich aus. Meng setzt auf engere Betreuung, Übernahme der Kosten der Kinderbetreuung in Krippe und Kindergarten und ein größeres Angebot an echter Ganztagsbetreuung. Dazu müsse der Bund finanzielle Rahmenbedingungen schaffen. Zu dem Vorstoß, durch größeren Wettbewerb unter den Trägern Kosten zu senken, sagt er: "Seit geraumer Zeit wird beim Landkreis Neunkirchen gerade bei den kostenintensiven stationären Hilfen verstärkt auf die Inanspruchnahme von Einrichtungen mit vergleichsweise günstigen Kostensätzen Wert gelegt." Die Differenzen bei den zwischen Landesentgeltkommission und freien Trägern verhandelten Kostensätzen seien nicht groß. Neben der Geldfrage müsse man auch den Einzelfall und die nötige Qualität der Hilfestellung im Blick behalten. Zudem hätten die betroffenen Familien ein Mitspracherecht, was mit ihrem Kind geschieht.

Im ism-Bericht heißt es auch, fast ein Drittel der Hilfen endeten nicht regulär, seien also womöglich gescheitert. Die Gründe, gerade bei stationären Hilfen, seien unterschiedlich, sagt Meng. Die engmaschige Begleitung des Hilfeverlaufs etwa müsse so gestaltet werden, dass möglichst viele Angebote für alle Beteiligten zufriedenstellend und letztendlich erfolgreich im Sinne des Kindeswohls verliefen. Zu Konflikten und Abbrüchen könne es bei längeren Verläufen sicher kommen, ein gewisses Risiko des Scheiterns lasse sich nie ganz ausschließen. Der gesetzliche Auftrag des Jugendamtes endet spätestens mit dem 27. Lebensjahr des Betroffenen. Wie es mit dem Menschen dann weitergehe, ist aus Datenschutzgründen kaum nachvollziehbar.

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