Mg-kooperationKönnen Grundschulen und Kitas bei der Ganztagsbetreuung kooperieren?

Merzig-Wadern. Der Kreis Merzig-Wadern wird eine mögliche Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Grundschulen bei der Ganztagsbetreuung im Rahmen eines Landes-Sonderprogramms prüfen (wir berichteten). Dies beschloss der Kreistag auf seiner letzten Sitzung bei einer Gegenstimme

Merzig-Wadern. Der Kreis Merzig-Wadern wird eine mögliche Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Grundschulen bei der Ganztagsbetreuung im Rahmen eines Landes-Sonderprogramms prüfen (wir berichteten). Dies beschloss der Kreistag auf seiner letzten Sitzung bei einer Gegenstimme. An vier Standorten im Landkreis ist eine solche Kooperation durch die unmittelbare Nachbarschaft von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen überhaupt möglich, und zwar in Reimsbach, Schwemlingen, Besseringen und an der Merziger Grundschule St. Josef.Hintergrund ist, dass durch den Ausbau der Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Freiwilligen Ganztagsschule ein flächendeckendes Betreuungsangebot an den unterschiedlichsten Schulstandorten im Kreis besteht. Gleichzeitig werden in Kinderhorten, oftmals räumlich nahe an den Schulstandorten, ebenfalls Schulkinder am Nachmittag betreut. Das Kultusministerium beabsichtige nach Auskunft der Kreisverwaltung, im Rahmen der Weiterentwicklung der Freiwilligen Ganztagsschule die Zusammenführung dieser beiden Betreuungsformen modellhaft zu überprüfen. Ein Problem dabei ist, dass die institutionelle Zuständigkeit unterschiedlich ist: Während für Kinderhorte als Einrichtungen der Jugendhilfe der Kreis zuständig ist, sind es bei den Grundschulen die Gemeinden als Schulträger. Diese Modellphase solle zunächst drei Schuljahre dauern und hauptsächlich an jenen Standorten umgesetzt werden, an denen eine unmittelbare räumliche Nähe zwischen Hort und Freiwilliger Ganztagsschule besteht. Die Kooperation kann darin bestehen, dass Betreuungspersonal aus dem Kindergartenbereich und Lehrpersonal aus dem schulischen Bereich künftig unter einem Dach die Nachmittagsbetreuung abdeckt. Um diese Prüfung möglicher Kooperationen umsetzen zu können, muss der Kreis eine Rahmenvereinbarung mit dem Kultusministerium abschließen. Dem stimmte der Kreistag zu. cbe

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort