Bändchenlösung Merziger Geschäfte teilen 2G-Bändchen aus

Merzig · Mit den Bändchen soll die Kontrolle der 2G-Regel im Einzelhandel leichter werden. Wer dabei mitmacht.

 So sieht das 2G-Bändchen fürs Shopping in Geschäften in Merzig aus.

So sieht das 2G-Bändchen fürs Shopping in Geschäften in Merzig aus.

Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Viele Händler in der Kreisstadt beteiligen sich an der Bändchenlösung beim Einkauf, um die 2G-Kontrollen zu vereinfachen. Das hat Peter Schill, Chef des Vereins für Handel und Gewerbe (VHG) mitgeteilt. Der Druck der Bändchen ist nach seinen Worten in Auftrag gegeben, Mitte kommender Woche sollen sie verteilt werden.

„Die teilnehmenden Geschäfte und Betriebe verpflichten sich zur vorschriftsmäßigen Überprüfung des 2G-Nachweises eines Kunden und befestigen das Bändchen, versehen mit Datum und Name des Unternehmens, am Arm des Kunden“, beschreibt er den Ablauf. Der Kunde kann nach seiner Darstellung mit dem Bändchen am selben Tag auch andere Betriebe aufsuchen, ohne erneuten Nachweis bringen zu müssen.

Mit von der Partie sind Stand Montag laut Schill die Geschäfte INTERSPORT Ewen, Babor Institut Diana Risch, Schuhe Lang, CB-Parfümerie, Roman Wagner Hörgeräte, Euronics-Funk XXL, Parfümerie Pierre, Mode & Schmuck Engels, Buchhandlung Rote Zora, Buchhandlung Bock & Seip, Leder Röer, Modehaus Ronellenfitsch, F zwo, Esprit Store Merzig, Gate 16, BOX by Ronellenfitsch und das Unternehmen Lepi Schuh GmbH.

Die Bändchenlösung, eine Idee, die in vielen Städten umgesetzt wird, habe der VHG seit Dezember favorisiert. Für sie hat Erich Lang von Schuhhaus Lang laut seinem Bekunden seit Wochen geworben. „Nachdem das Modehaus Ronellenfitsch für seine Geschäfte diese Lösung anbietet und wir als Schuhhaus Lang veröffentlicht haben, dass wir dieses Bändchen bei uns ohne eine neue Überprüfung des Impfstatus der Kunden akzeptieren, hat die Kreisstadt dem Vorhaben dann wohlgesonnen gegenübergestanden“, schreibt Lang.

Die Kreisstadt Merzig hat sich nie gegen eine Bändchenlösung ausgesprochen, sondern hat lediglich die Umsetzung als kritisch gesehen, heißt es aus dem Rathaus. Die Stadtverwaltung verweist auf die Rechtsverordnung des Saarlandes. Diese verlangt von jedem Geschäftsinhaber eine eigenverantwortliche Kontrolle auf 2G. „Das heißt, dass jeder Geschäftsinhaber selbst die Nachweiskontrolle durchführen muss und sich nicht auf eine Fremdkontrolle eines anderen Geschäftsinhabers verlassen kann“, heißt es aus dem Rathaus. Somit hafte der Geschäftsinhaber, bei dem möglicherweise eine Missachtung der geltenden Regeln festgestellt wird.

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