Liegengebliebene Lotto-Million vertragswidrig verlost

Saarbrücken · Lotto Rheinland-Pfalz hat einen nicht abgeholten Millionengewinn für eine Sonderauslosung eingesetzt, obwohl das nicht erlaubt war. Doch zumindest vonseiten des Deutschen Lottoblocks droht kein juristischer Ärger.

Der Fall aus dem Jahr 2009 werde gemeinsam aufgearbeitet, teilte ein Sprecher des Deutschen Lottoblocks gestern in Saarbrücken mit. Die Landeslotteriegesellschaft habe zugesagt, alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen und das Geld zurückzuzahlen.

Die Million hatte ein Unbekannter gewonnen, aber nie abgeholt. Summen ab 100 000 Euro müssen an den Deutschen Lottoblock abgeführt werden, der sie bundesweit ausschüttet.

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