Roland Theis fordert Reform des Strafrechts Saar-Justizstaatssekretär will härter gegen Online-Kriminalität vorgehen

Saarbrücken · Roland Theis sieht Handlungsbedarf bei der Verbreitung gefälschter Videos sowie Hass und Hetze im Internet. Auch in Sachen Maßregelvollzug müsse nachgesteuert werden.

Roland Theis will härter gegen Online-Kriminalität vorgehen
Foto: Fabian Sommer/dpa/Fabian Sommer

Noch sind es ein paar Wochen hin bis zur Bundestagswahl und bis feststeht, welche Parteien die neue Bundesregierung stellen. Das Saar-Justizministerium wartet schon jetzt mit Forderungen auf, derer sich der Bund in der nächsten Legislaturperiode annehmen müsse.

Nicht weniger als eine Reform des Strafrechts bei Online-Kriminalität müsse her, sagte am Montag Justizstaatssekretär Roland Theis (CDU). Und nannte sogleich Bereiche, in denen seiner Ansicht nach dringender Handlungsbedarf bestehe. Einer dieser Bereiche seien gefälschte Videoaufnahmen, so genannte „Deepfakes“. Das sind manipulierte, täuschend echt wirkende Videos. Bislang würden diese nur strafrechtlich erfasst mit Blick auf die Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Geschädigten, erklärte Theis. Sie gelten strafrechtlich aber noch nicht als eine „negative Beeinflussung der öffentlichen Meinung“. Das, so Theis, müsse geändert werden. Er führte als Beispiel ein vermeintliches Interview mit einem Kanzlerkandidaten kurz vor der Wahl an. Ein gefälschtes Video könne die Meinung der Wähler beeinflussen. Besonders kritisch sei es, wenn Wähler bei der Briefwahl Tage oder Wochen vor dem Wahltag aufgrund eines solchen Videos eine Entscheidung getroffen hätten.

Reformbedarf besteht laut Theis auch beim Strafmaß in Fällen sogenannter „Revenge Porns“ – Rachepornos. Mit diesem Begriff wird pornografisches Bildmaterial bezeichnet, das im Zuge eines Racheaktes – etwa nach Ende einer Beziehung – veröffentlicht wird. Bislang wird die Veröffentlichung wegen der Verletzung des höchsten Lebensbereiches mit bis zu zwei Jahren oder einer Geldbuße bestraft. Das „Diffamierungspotenzial von freiwillig hergegebenem Bildmaterial“ in der Öffentlichkeit sei für die Betroffenen umso höher, als das „Vertrauen in die Beziehung verletzt wurde“, so dass sich das auch in einem höheren Strafrahmen widerspiegeln müsse.

Theis plädierte außerdem dafür, dass soziale Netzwerke dazu verpflichtet werden müssten, den Nutzern eine „datensparsame Alternative“ anzubieten. Soziale Netzwerke seien auch ein Teil des gesellschaftlichen Lebens, sagte der Staatssekretär. Daran teilzunehmen sei für Nutzer zwar auf den ersten Blick kostenlos, es gebe aber die faktische Pflicht, „mit persönlichen Daten zu zahlen“. Hier brauche es Alternativen.

 Justizstaatssekretär Roland Theis (CDU)

Justizstaatssekretär Roland Theis (CDU)

Foto: Saarland/M. Lutz/Lutz, Markus

Mit Blick auf Messenger-Dienste wie Telegram und der dortigen Verbreitung von Hass und Hetze erklärte Theis, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz bisher dort keine Anwendung finde, weil Messenger-Dienste nicht als soziale Netzwerke gelten würden. Wenn eine Telegramgruppe aber aus 23 000 „Querdenkern“ bestehe, sei die Gefährlichkeit mindestens vergleichbar mit einer solchen Vernetzung bei Facebook, sagte er.

Reformbedarf besteht laut Theis aber nicht nur im Bereich der Online-Kriminalität, sondern auch im Maßregelvollzug. In der Forensischen Psychiatrie werden psychisch- oder suchtkranke Straftäter untergebracht. Und deren Zahl steige jährlich, sagte Theis, auch bundesweit. Erst im April dieses Jahres wurde in der JVA Saarbrücken eine Außenstelle der Forensischen Psychiatrie Merzig eröffnet. Die Kapazität sei mit 14 Patienten aber schon jetzt ausgeschöpft. Das hänge auch damit zusammen, dass die Vorgaben, wann ein Maßregelvollzug angeordnet werde, relativ gering seien. Theis fordert daher, dass ein Aufenthalt in der Forensischen Psychiatrie mit Drogenentzug davon abhängen müsse, wie wahrscheinlich ein Therapieerfolg sei.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort