Klage gegen den Zweckverband Tierkörperbeseitigung

St. Wendel. Der Landkreis St. Wendel ist Mitglied im Zweckverband Tierkörperbeseitigung, der für Rheinland-Pfalz, das Saarland und zwei hessische Landkreise zuständig ist. Mit der Arbeit dieses Zweckverbandes ist der Landkreis zufrieden. Trotzdem klagt der Landkreis wie die anderen auch gegen den eigenen Zweckverband, fordert viel Geld zurück

 Der Körper dieses toten Rehs kommt in eine Tierkörperbeseitigungsstätte. Im Landkreis St. Wendel ist der Zweckverband Tierkörperbeseitigung dafür zuständig. Foto: Patrick Pleul/dpa

Der Körper dieses toten Rehs kommt in eine Tierkörperbeseitigungsstätte. Im Landkreis St. Wendel ist der Zweckverband Tierkörperbeseitigung dafür zuständig. Foto: Patrick Pleul/dpa

St. Wendel. Der Landkreis St. Wendel ist Mitglied im Zweckverband Tierkörperbeseitigung, der für Rheinland-Pfalz, das Saarland und zwei hessische Landkreise zuständig ist. Mit der Arbeit dieses Zweckverbandes ist der Landkreis zufrieden. Trotzdem klagt der Landkreis wie die anderen auch gegen den eigenen Zweckverband, fordert viel Geld zurück. Die EU-Kommission hat den Kreisen diese Klage praktisch aufgezwungen.Für die Landkreise ist der Zweckverband Tierkörperbeseitigung ein Stück Daseinsvorsorge, ist die Beseitigung der Kadaver eigentlich eine Pflichtaufgabe. Und um auch für den Notfall, sprich Tierseuchen gerüstet zu sein, müssen größere Verwertungskapazitäten vorgehalten werden. Das war die bisher unstrittige Meinung der betreffenden Landkreise. Dafür zahlen die Kreise an den Zweckverband Umlagen. Gegen dieses Finanzierungsverfahren hatten aber Privatfirmen geklagt, die ebenfalls tote Tiere und Schlachtabfälle verwerten. Sie sehen darin eine unzulässige Beihilfe. Vor deutschen Gerichten sind sie mit dieser Argumentation gescheitert, nicht aber auf europäischer Ebene. Die Europäische Kommission sieht in den Umlagezahlungen eine rechtswidrige staatliche Beihilfe. Und die müssten die Landkreise zurückfordern. Tun sie dies nicht, droht die EU mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Um dieses zu vermeiden, müssen die Kreise beim Zweckverband die gezahlten Gelder zurückfordern.

Es reiche auch nicht aus, das Geld einfach zurückzufordern, notfalls müsse man auch klagen. Und das tun nun alle der mehr als 40 betroffenen Landkreise. Sie klagen gegen ihren eigenen Zweckverband. St. Wendel fordert auf diesem Wege insgesamt 882 000 Euro zurück. Das ist die seit 1998 gezahlte Umlage samt Zinsen. Insgesamt geht es um 40 Millionen Euro. "Es ist spannend, wo diese 40 Millionen Euro Rückzahlung herkommen sollen", sagte Landrat Udo Recktenwald in der jüngsten Kreistagssitzung. "Wir sind ja der Zweckverband und fordern das von uns gezahlte Geld zurück." Von den Landkreisen könnten die Mittel ja nicht kommen, denn das sei dann ja eine erneute unzulässige Beihilfe.

Es stelle sich auch die Frage, wie die kommunale Daseinsvorsorge über Zweckverbände künftig geregelt werden könne. Recktenwald: "Letztlich geht es doch darum, im Seuchenfall reagieren zu können."

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