Beihilfestreit: Verband muss zahlen

Trier · Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung muss rund 760 000 Euro, die er vom Landkreis Birkenfeld als Beihilfe erhalten hat, zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier in einem Musterverfahren entschieden.

Der Kreis ist einer von 44 Klägern, die vom Zweckverband seit 1998 gezahlte Umlagen von rund 32 Millionen Euro nebst Zinsen zurückfordern (die SZ berichtete). Im April 2012 hatte die EU-Kommission die Zahlungen als unzulässige staatliche Beihilfen bezeichnet und eine Rückzahlung gefordert. Zum Zweckverband gehören auch alle Landkreise des Saarlandes. In der Urteilsbegründung heißt es, das Gericht habe keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Kommission.

Der Zweckverband kann die Umlagen in Millionenhöhe nach eigenen Angaben nicht zurückzahlen, da das Geld in die Anlagen investiert sei. Damit droht ihm das Aus und es muss wohl eine neue Lösung für die Tierkörperbeseitigung gefunden werden. Komplett in private Hand möchte Martin Luckas, Geschäftsführer des saarländischen Landkreistages, diese Aufgabe nicht geben. Bei Tierkörpern könne es sich um hochinfektiöses Material handeln, deshalb müsse es eine umfassende Kontrolle geben. Gegen das Urteil kann der Verband Revision beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

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