Keine Ermittlungen nach Anzeige von Andreas Pollaks Anwalt

Saarbrücken. Nach einer Strafanzeige, die der Verteidiger des im Mai zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilten Arztes und Ex-Grünen-Landtagsabgeordneten Andreas Pollak gegen Verantwortliche der Staatsanwaltschaft erstattet hat, wird es keine strafrechtlichen Ermittlungen geben

Saarbrücken. Nach einer Strafanzeige, die der Verteidiger des im Mai zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilten Arztes und Ex-Grünen-Landtagsabgeordneten Andreas Pollak gegen Verantwortliche der Staatsanwaltschaft erstattet hat, wird es keine strafrechtlichen Ermittlungen geben. Thomas Reinhardt, Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, teilte auf Anfrage mit, "mangels strafrechtlicher Relevanz des vorgetragenen Sachverhaltes" werde kein Verfahren eingeleitet. Es würden aber "dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen geprüft".Rechtsanwalt Wolfgang Köhl hatte in seinem Schreiben reklamiert, dass bei Pollak Anfang 2009 beschlagnahmtes Vermögen von 63 000 Euro trotz eines entsprechenden Beschlusses des Landgerichts Saarbrücken vom August 2011 zwei Monate lang nicht ausgezahlt wurde. Rückfragen und Erinnerungen brachten erst kein Ergebnis. Der Jurist vertritt die Auffassung, dass der Tatbestand der Untreue erfüllt sei. Ende letzter Woche, so Köhl, sei der Betrag auf seinem Konto gutgeschrieben worden. mju

Foto: Becker&Bredel

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