Vorsichtige Hoffnung nach Urteil des Verfassungsgerichtes

St Ingbert · Die Stadt St. Ingbert hat für ihre Untere Bauaufsicht aus der Landeskasse Geld zu erwarten. Das wäre eine mögliche Konsequenz auf einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes. Ob es tatsächlich so kommt, ist trotzdem keineswegs sicher.

Geld ist in öffentlichen Kassen ein knappes Gut. Entsprechend wird um seine Verteilung hart gerungen. Mit großem Interesse verfolgt die Stadt St. Ingbert einen Disput, den die Landeshauptstadt Saarbrücken mit dem Land ausficht. Konkret geht es um Geld, das bis zur Verwaltungsstrukturreform 2008 (im Zuge des Hesse-Gutachtens) vom Land an die Städte geflossen ist für die Arbeit, die deren Untere Bauaufsicht (UBA) leisteten. Einige Städte wie Saarbrücken, Homburg, Neunkirchen und eben auch St. Ingbert haben die UBA auch nach der Reform freiwillig behalten. Das Land wollte dafür aber nicht mehr zahlen. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes diese Praxis als verfassungswidrig beurteilt (die SZ berichtete). Die Landesverfassung verlange bei einer Übertragung staatlicher Aufgaben auf Kommunen oder Landkreise in jedem Fall "Bestimmungen über die Deckung der Kosten". Staatliche Aufgaben dürften "grundsätzlich keine kommunalen Mittel beanspruchen".

St. Ingberts Hauptamtsleiter Reinhard Bläs erläutert gegenüber der SZ zu der Problematik: "Verschiedene Aufgaben wie etwa die Untere Wasserschutzbehörde, die Untere Bodenschutzbehörde oder Bußgeldverfahren sind seit der Reform nicht mehr bei der Stadt angesiedelt." Bei der Unteren Bauaufsicht (UBA) habe sich die Frage gestellt, ob die Stadt diese Leistung selbst weiterhin vorhalten wolle. "Wir haben gesagt, wir wollen die UBA behalten", sagt Bläs. Dagegen hatte auch niemand etwas einzuwenden, allerdings stellte das Land seine Zahlung dafür ein mit der Begründung, diese Aufgaben seien für die betroffenen Städte ja nur noch "optional". Immerhin handelt es sich dabei um rund 220 000 Euro, die früher jährlich in die Stadtkasse flossen für die staatliche Aufgabe, die die Kommune übernommen hat. Saarbrücken hatte nach Auskunft von Oberbürgermeisterin Charlotte Britz jährlich gar eine knappe Million Euro über den Finanzausgleich erhalten.

"Was das Urteil für finanzielle Auswirkungen hat, kann man noch nicht sagen", dämpft Bläs von vorneherein hohe Erwartungen. Auch wenn das Land den Geldhahn für die Arbeit der UBA wieder aufdreht, sagt der Verwaltungsmann, werde die Höhe der Zahlungen neu überprüft. Bläs: "Wie der Geldfluss dann aussehen könnte, ist unklar."

Das Innenministerium hat eine Prüfung und einen Entwurf für eine Gesetzesänderung angekündigt. Es will die künftige Organisation der Unteren Bauaufsichtsbehörden im Land prüfen.

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