Arbeits- und Verkehrsrecht Was passiert, wenn der Lkw-Fahrer seinen Führerschein los ist?

Homburg · Caroline Gebhardt, Expertin im Arbeits- und Verkehrsrecht aus Homburg, hat an einem juristischen Standardwerk mitgeschrieben – ein Nachschlagewerk für die Praxis.

 Caroline Gebhardt ist Leiterin der Homburger Kanzlei Gebhardt und Kollegen und hat einen Kommentar für ein Nachschlagewerk geschrieben.

Caroline Gebhardt ist Leiterin der Homburger Kanzlei Gebhardt und Kollegen und hat einen Kommentar für ein Nachschlagewerk geschrieben.

Foto: Christine Maack

Was passiert, wenn ein Berufskraftfahrer betrunken von einer privaten Fete zurückkommt und ist seinen Führerschein los? Darf er dann von der Spedition, bei der er arbeitet, gefeuert werden, oder hat er eine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren? Caroline Gebhardt, Leiterin der Homburger Kanzlei Gebhardt und Kollegen, hat keine Probleme damit, komplizierte Fälle zu konstruieren, die die Rechtsprechung vor immer neue Herausforderungen stellt.

Nun, der Fahrer darf erst einmal nicht vor die Tür gesetzt werden, sondern sein Arbeitgeber ist verpflichtet, ihm eine Arbeit zuzuweisen, die keinen Führerschein erfordert, „zum Beispiel im Innendienst“, sagt die Expertin. Erst, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann es zu einer Entlassung kommen.

Oder was passiert, wenn der Berufskraftfahrer den Lieferwagen seiner Firma in den Graben setzt? War er dabei betrunken, trägt er selbst das volle Risiko, sonst natürlich nicht. Das klingt zunächst eindeutig, ist es im Einzelfall aber oft nicht. Fragen über Fragen, die ein Anwalt natürlich nicht aus dem Ärmel schütteln kann, erst recht nicht, wenn er kein Experte im Verkehrsrecht ist, wie Caroline und ihr Vater Jürgen Gebhardt. Deshalb gibt es juristische Nachschlagewerke, die meistens ziemlich dick, ziemlich teuer und ziemlich unentbehrlich sind, was schon Jura-Studenten im ersten Semester zur Kenntnis nehmen müssen. Doch der neu erschienene Band „Gesamtes Verkehrsrecht“, den Caroline Gebhardt vorstellte, ist nicht für Studenten, sondern für die anwaltliche Praxis gedacht.

Sie hat ein längeres Kapitel dazu beigesteuert, in dem es um die Schnittstelle Arbeitsrecht und Verkehrsrecht geht. Sie sei zum ersten Mal bei einem so großen Nachschlagewerk dabei, sagt die Homburger Anwältin, „aber im Nomos-Verlag habe ich schon öfter publiziert.“

Diesmal ist es ein echtes Standardwerk, der so genannte „Haus, Krumm, Quarch“. Das sind die drei Herausgeber, wobei Klaus-Ludwig Haus in Homburg wohnt und ehemals Direktor des Landesverwaltungsamtes war, die beiden Mitherausgeber Carsten Krumm und Matthias Quarch sind Richter. Der Band „Gesamtes Verkehrsrecht“ erscheint in der zweiten Auflage, eine dritte wird es wohl auch irgendwann geben, denn die neuen juristischen Herausforderungen ziehen am Horizont schon auf, zum Beispiel das selbstfahrende Auto, das kommen wird. Wer ist dann noch schuld? „Es bleibt spannend“, sagt Caroline Gebhardt. Aber erst einmal ist sie froh, dass das über 3000 Seiten starke Nachschlagewerk erschienen ist. Wer es genau wissen will, kann sich zum „Gesamten Verkehrsrecht“ auch noch den Band „Fahrverbot in Bußgeldsachen“ besorgen, die beiden Bände gibt’s im Paket. Doch für Privatleute ist das eher rausgeworfenes Geld, da sollte man besser gleich  zum Anwalt gehen. „Je weniger ein Anwalt im Verkehrsrecht bewandert ist, desto nötiger braucht er das Buch“, sagt Caroline Gebhardt, fügt aber hinzu, das habe sie jetzt nicht spöttisch gemeint.

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