Sein Buch sagt, wo es lang geht

Homburg. Was tun, wenn ein Verkehrsstrafrechtsprozess droht? In solchen Fällen bleibt der Weg zum Anwalt nicht aus. Doch Anwalt zu sein mag nicht immer ausreichen, um im sich ständig verändernden Verkehrsrechtsgefüge mit dem Mandanten die richtige Ausfahrt zu erwischen

 Gestern stellte Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt zusammen mit seiner Tochter Caroline die siebte Auflage seines Standardwerkes "Das verkehrsrechtliche Mandat" vor. Foto: Thorsten Wolf

Gestern stellte Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt zusammen mit seiner Tochter Caroline die siebte Auflage seines Standardwerkes "Das verkehrsrechtliche Mandat" vor. Foto: Thorsten Wolf

Homburg. Was tun, wenn ein Verkehrsstrafrechtsprozess droht? In solchen Fällen bleibt der Weg zum Anwalt nicht aus. Doch Anwalt zu sein mag nicht immer ausreichen, um im sich ständig verändernden Verkehrsrechtsgefüge mit dem Mandanten die richtige Ausfahrt zu erwischen. In Homburg nun hat mit Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt ein bundesweit ausgewiesener Spezialist im Verkehrsrecht seinen Sitz. Und weil ein Gebhardt nun eben nicht überall sein kann, hat er in den 1990ern mit dem Buch "Das verkehrsrechtliche Mandat" ein Werk geschrieben, das inzwischen als Standard gilt, wenn es darum geht, als Verkehrsrechtsanwalt für seinen Mandanten das Beste herauszuholen.Gestern stellte Jürgen Gebhardt zusammen mit seiner Tochter Caroline Gebhardt, inzwischen Chefin der Anwaltskanzlei Gebhardt und Kollegen, die nun siebte Auflage seines Buches vor. Auf vielen Seiten gibt Gebhardt Tipps aus der Praxis eines ausgewiesenen Experten, der sich mit den Jahren und nicht zuletzt auch durch die Homburger Tage, nach dem Verkehrsgerichtstag in Goslar das wichtigste Treffen von Verkehrsjuristen in Deutschland, einen Ruf geschaffen hat.

Im Gespräch mit unserer Zeitung verdeutlichte Gebhardt gestern seine Motivation, die zur ersten Auflage des Buches geführt hatte. "Es ging damals natürlich auch um meine Reputation als Anwalt", erinnerte sich Gebhardt. Dass er durchaus auch ein wenig Geld damit verdienen würde, wäre damals kein Ziel gewesen. Mit inzwischen 20 000 verkauften Exemplaren hätte sich das Werk im Kreise der Fachpublikationen aber als überaus erfolgreich erwiesen.

Dass er mit dem Standardwerk auch Verantwortung übernehmen würde - immerhin soll das Buch anderen Anwälten zu einer erfolgreichen oder erfolgreicheren Prozessführung verhelfen - verneinte Gebhardt nicht. "Das ist in seiner Tragweite durchaus vergleichbar mit den Seminaren, die ich durchführe. Auch dort muss ich aufpassen, was ich an Wissen vermittele. Denn was ich sage oder schreibe, hat durchaus Auswirkungen bis hin zum Bundesgerichtshof."

Gebhardt sieht das Buch auch als Teil eines permanenten Fortbildungsprozesses - seines eigenen, während er bis zu drei Jahre an einer neuen Auflage arbeitet, und das anderer Fachanwälte. Dabei stehen das wirkliche Leben eindeutig im Vordergrund. Caroline Gebhardt zur Unterscheidung des Werkes zu universitären Lehrmitteln: "Hier geht es um die Taktik einer Prozessführung, um die echte Praxis." "Ich muss aufpassen, was ich an Wissen vermittle."

Hans-Jürgen Gebhardt, Rechtsanwalt

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