Verzögerung bestätigt Für die B 423-Umgehung ist jetzt frühestens 2021 Baustart

Homburg · Weitere Verzögerung der großen Straßenbaumaßnahme. Der Bundesrechnungshof wird die Baupläne nun doch nicht näher überprüfen.

 Die Wildkatze bereitet den Straßenbefürwortern einiges Kopfzerbrechen. 

Die Wildkatze bereitet den Straßenbefürwortern einiges Kopfzerbrechen. 

Foto: picture alliance / dpa/Fredrik von Erichsen

Nicht vor 2021 werden die Arbeiten für die Umgehungsstraße für die Bundesstraße 423 anlaufen, ein bis zwei Jahre später als ursprünglich geplant. Das erklärte Kathrin Fries, Sprecherin des saarländischen Wirtschaftsministeriums, auf Anfrage. Zunächst müsse das laufende Planfeststellungsverfahren durchgeführt und abgeschlossen werden. Dabei werde unter anderem das Vorkommen der Wildkatze überprüft.

Derzeit würden die über 800 Einwendungen, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingegangen sind, vom Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) systematisch bearbeitet und aufgeschlüsselt. Die einzelnen Einwendungsargumente würden dabei dem zuständigen Referat für Planfeststellung übergeben. Zusätzlich würden Einwendungen etwa zu Naturschutz oder Verkehrsverlagerung derzeit von externen Ingenieurbüros bearbeitet. Wenn alles vorliege, werde das Material gesichtet und als Schlusspunkt des Anhörungsverfahrens ein Erörterungstermin mit allen Einwendern vorbereitet. Erst danach beginne der eigentliche Abwägungsprozess mit abschließender Beschlussfassung.

„Ob das Vorkommen der Wildkatze das Verfahren verzögern wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen. Die genannten Ergebnisse der durch die Bürgerinitiative, Nabu und BUND gemeinsam durchgeführten Wildkatzenuntersuchung liegen dem Landesbetrieb für Straßenbau (Antragsteller), der Planfeststellungsbehörde sowie den beteiligten Naturschutzbehörden inzwischen vor“, so Fries weiter. Grundsätzlich widerspreche der Wildkatzenfund nicht den Annahmen der Planfeststellungsunterlagen, die durch den Landesbetrieb erstellt wurden. Die Grünen hatten diese Woche ein Aussetzen des Planfeststellungsverfahrens gefordert, nachdem das Land erklärt hatte, schon seit Jahren über das Vorkommen der Wildkatze dort Bescheid zu wissen.

Das bekräftigt auch Fries: Im Rahmen der Voruntersuchungen habe man die Wildkatze in den angrenzenden Waldgebieten nachgewiesen. Die Ministeriumssprecherin: „Es ist also möglich, dass der Untersuchungsraum der geplanten Straße ein Wanderkorridor der Wildkatze zwischen den Waldgebieten ist. Die artenschutzrechtliche Beurteilung kam aber nach Abwägung aller Belange und in Übereinstimmung mit den Naturschutzbehörden bislang zu dem Schluss, dass keine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos zu erwarten ist, auch eine Störung der lokalen Population war bislang nicht abzusehen.“

Welche Maßnahmen zum Schutz der Wildkatze zu treffen sind, werde unter Berücksichtigung der vom BUND/Nabu vorgelegten Unterlagen zusammen mit den Naturschutzbehörden sorgfältig geprüft und das Ergebnis im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt. Der Abstimmungstermin zwischen LfS und Naturschutzbehörde (wir berichteten) werde wohl Ende Februar stattfinden.

Derweil ist klar, dass der Bundesrechnungshof das Vorhaben B 423-Umgehung doch nicht näher prüfen wird. Zwar habe man die Eingabe der Bürgerinitiative gegen den Bau Ende 2017 „zum Anlass genommen, sich einen Überblick über die Maßnahme zu verschaffen, jedoch unter Abwägung seiner Prüfkapazitäten und der Dringlichkeit bereits laufender und geplanter Verfahren Abstand von einer Prüfung genommen“, schreibt Sabine Steinke aus der Pressestelle der Behörde auf Anfrage. An dieser Entscheidung habe „sich auch aktuell nichts geändert“.

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