Das Elsass will seine Weinberge adeln lassen

Straßburg · Der Bürgermeister von Ribeauvillé bei Colmar hat Großes vor. Er will seinen Winzerort zum Weltkulturerbe machen. Wird die Elsässische Weinstraße in die Unesco-Liste aufgenommen, winken auch wirtschaftliche Vorteile.

 Im Elsass liegt eines der ältesten Anbaugebiete Frankreichs. Foto: Fotolia

Im Elsass liegt eines der ältesten Anbaugebiete Frankreichs. Foto: Fotolia

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Die Aufnahme der Weinanbaugebiete in der französischen Champagne und in Burgund in das Unesco-Welterbe Anfang Juli in Bonn war der Ideengeber: Nun will auch das Elsass seine Weinberge von der UN-Kulturorganisation adeln lassen. Initiator der Kandidatur ist Jean-Louis Christ, Bürgermeister des elsässischen Winzerortes Ribeauvillé nordwestlich von Colmar. Bei der Eröffnung der örtlichen Weinmesse gab Christ bekannt, er habe in dieser Frage bereits mit dem Innen-, Umwelt- und Außenministerium in Paris Kontakt aufgenommen. Mehrere Gründe rechtfertigen dem Lokalpolitiker zufolge die Aufnahme der elsässischen Weinberge in die Unesco-Welterbeliste: "Ihre Bedeutung innerhalb der regionalen Tourismusindustrie, eine jahrhundertealte Weinbautradition, die bis in die römische Antike zurückreicht, die geologischen, klimatischen und den Anbau betreffenden Besonderheiten sowie die Vielfalt der Rebsorten und die typischen Dörfer entlang der Elsässischen Weinstraße, die das attraktive Bild der Region geprägt haben." Die Aufnahme in die Unesco-Liste führe ferner zu etwa 20 Prozent zusätzlicher Wirtschaftsaktivität.

Das Elsass ist eines der ältesten Anbaugebiete in Frankreich. Im Vergleich zur Champagne und dem Burgund ist die Region mit 15 000 Hektar Anbaufläche aber eines der kleinen Weingebiete.

Der Weg bis zur Anerkennung als Welterbestätte ist nach Angaben Christs jedoch lang. "Burgund und die Champagne haben fast neun Jahre gebraucht, bis sie mit ihrem Antrag Erfolg hatten." Der Bürgermeister setzt auf die Mobilisierung der Winzerbranche und der Tourismuseinrichtungen im Elsass, um rasch die Kandidatur voranbringen zu können.

Entscheidend für die Anerkennung als Unesco-Welterbe ist der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte. Weitere Kriterien sind laut der Welterbekonvention die "Einzigartigkeit" und die "Authentizität" eines Kulturdenkmals sowie die "Integrität" einer Naturerbestätte. Mit der Aufnahme in die Welterbeliste ist die Verpflichtung verbunden, den Erhalt der Stätte durch langfristige Schutzmaßnahmen sicherzustellen.

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