Gericht erwägt Sicherungsverwahrung für Kinderschänder

Saarbrücken/St. Ingbert. Der Angeklagte vor der Jugendschutzkammer hat einige Vorstrafen wegen Kindesmissbrauchs auf dem Kerbholz. Jetzt hat der 44-Jährige einen erneuten schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes gestanden. Er ist derzeit Strafgefangener der Saarbrücker Justizvollzugsanstalt und verbüßt eine Strafe wegen eines ähnlichen Vorfalls

Saarbrücken/St. Ingbert. Der Angeklagte vor der Jugendschutzkammer hat einige Vorstrafen wegen Kindesmissbrauchs auf dem Kerbholz. Jetzt hat der 44-Jährige einen erneuten schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes gestanden. Er ist derzeit Strafgefangener der Saarbrücker Justizvollzugsanstalt und verbüßt eine Strafe wegen eines ähnlichen Vorfalls. Auch wegen Verbreitung von Kinderpornografie wurde er bereits verurteilt.Nach dem Vorwurf der Anklage hat sich der Mann Ende Juni 2010 in St. Ingbert Zutritt zum Kinderzimmer eines 13-jährigen Mädchens verschafft.

Der Angeklagte war mit den Eltern bekannt und hatte beim Umzug und bei verschiedenen Arbeiten rund ums Haus geholfen. Unter anderem hatte er auch ein neues Haustürschloss eingebaut. Dafür soll er allerdings einen Schlüssel für seine Zwecke behalten haben. Am fraglichen Tag, war er schon im Kinderzimmer, als das Mädchen von der Schule nach Hause kam. Er überredete sie, sich aufs Bett zu legen und sich den Rücken massieren zu lassen. Aber dabei blieb es nicht, es kam zu dem schweren Missbrauch. Unter einem Vorwand konnte das Kind das Zimmer und dann auch das Haus verlassen.

Die Tat selbst hat der Angeklagte zugegeben, er bestreitet nur, dass er nach dem Einbau eines Schlosses einen Haustürschlüssel für sich behalten habe. Als er kam, sei die Tür mit dem Summer von jemandem geöffnet worden. .Die Polizei hingegen fand aber bei einer Hausdurchsuchung die Schlüssel zur Tatortwohnung bei dem Angeklagten.

Das Gericht erwägt, dem Mädchen die Belastung eines Zeugenauftritts zu ersparen. Den Widerspruch kann sie nicht aufklären, da er schon im Kinderzimmer war, als das Mädchen aus der Schule kam. Mehrere Freundinnen traten als Zeuginnen auf. Sie berichteten, dass der Angeklagte sich bei ihnen in einem Freizeitclub eingeschmeichelt und sie per Internetchat belästigt habe. Der Prozess wird am heutigen Dienstag fortgesetzt. jht

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