Psychotherapeut wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht

Saarbrücken. Vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts begann gestern ein Prozess wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs. In zehn Fällen soll sich der 65-jährige Angeklagte an einem siebenjährigen Jungen vergangen haben. Das Kind war sein Patient - der Angeklagte ein niedergelassener Psychotherapeut aus Saarbrücken

Saarbrücken. Vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts begann gestern ein Prozess wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs. In zehn Fällen soll sich der 65-jährige Angeklagte an einem siebenjährigen Jungen vergangen haben. Das Kind war sein Patient - der Angeklagte ein niedergelassener Psychotherapeut aus Saarbrücken.Der gestrige Prozessauftakt war der dritte Anlauf in diesem Strafverfahren. Bereits zwei Mal wurde die Verhandlung wegen des schlechten Gesundheitszustandes des Angeklagten abgesagt. Jetzt sitzt im Gerichtssaal eine Gerichtsmedizinerin neben ihm und achtet auf seine Verhandlungsfähigkeit.

Angeklagter bestreitet die Taten

Die zur Debatte stehenden Straftaten sollen sich zwischen November 2004 und Ende 2006 ereignet haben. Der 1997 geborene Junge kam wegen schulischer Probleme in eine psychotherapeutische Langzeitbehandlung in die Praxis des Angeklagten. Es soll nicht nur Behandlungen in den Praxisräumen gegeben haben, auch in der Wohnung sollen zusätzliche Therapiesitzungen stattgefunden haben. Dabei soll es zu mindestens zehn schweren Missbrauchshandlungen gekommen sein. Der Angeklagte bestreitet mit Entschiedenheit jegliche Schuld. Aber selbst wenn sich seine Unschuld herausstellen sollte, ist seine Existenz vernichtet. Die Kassenzulassung ist ihm bereits entzogen. Auch das Opfer wäre durch das Verfahren wohl ein zweites Mal traumatisiert, sollten sich die Übergriffe nicht beweisen lassen, falls sie tatsächlich stattgefunden haben. Der angeklagte Therapeut war nach dem Psychologiestudium Leiter einer Erziehungsberatungsstelle. Einige Jahre hatte er in einem Kloster gelebt und sich nach einer Tätigkeit in einer Kinderklinik selbstständig gemacht. Er ist unverheiratet und hat einen erwachsenen Adoptivsohn.

Geldzahlungen an die Mutter

Die Anschuldigungen führt der Angeklagte auf die Erkrankung seines früheren Patienten zurück. Der Junge sei psychisch gestört und leide unter Wahnvorstellungen. Möglicherweise habe ihm die Mutter die Tat eingeredet. Sie sei in ihrer Jugend selbst Opfer einer Sexualstraftat geworden. Der Angeklagte gibt zu, dem Jungen über seine Mutter regelmäßige Geldzahlungen angeboten zu haben. Das sei kein Schuldeingeständnis gewesen, sondern ein Versuch, seine Existenz zu retten. Die Verhandlung wird Anfang Mai mit den ersten Zeugen fortgesetzt. jht

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