Drei Jahre Gefängnis für 62-Jährigen wegen Missbrauch der Enkelin

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat gestern einen 62 Jahre alten Mann wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Weil der Angeklagte trinkt - es war von einer Flasche Schnaps täglich die Rede - wird er zunächst in eine Entziehungsanstalt eingewiesen.

Sollte die Therapie nach zwei Jahren Erfolge zeigen, kann das verbleibende Jahr zu Bewährung erlassen werden. Das Opfer des Mannes war seine achtjährige Enkelin. Vor Jahren hat sich der 62-Jährige aber bereits an seiner Tochter sexuell vergangen. Dafür wurde er schon zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Zwei Drittel dieser Strafe hat er verbüßt, der Rest war zur Bewährung ausgesetzt.

Dass die neue Strafe verhältnismäßig gering ausfiel, hat der Mann seinem Geständnis zu verdanken. Damit hat er der inzwischen 13-jährigen Enkelin eine Zeugenaussage vor Gericht erspart. Zudem hat er sich selbst bei der Polizei angezeigt.

Der Angeklagte "hat das Vertrauen des Kindes schamlos ausgenutzt", sagte der Vorsitzende der Jugendschutzkammer in der Urteilsbegründung. Verteidiger und Angeklagter erklärten, dass sie das Urteil annehmen. Der Oberstaatsanwalt, der auf fünf Jahre plädiert hatte, gab keinerlei Erklärung ab.

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