Familiendrama in Beckingen Familiendrama ging jahrelang schwelender Konflikt voraus

Beckingen · Dem Familiendrama am Neujahrstag in Beckingen-Hau­stadt, bei dem ein 64-jähriger Vater seinen 29-jährigen Sohn mit einer Pistole erschossen hat, sind laut Staatsanwaltschaft jahrelang schwelende Familienkonflikte vorausgegangen. „Der Sohn war für uns kein Unbekannter, es liefen zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen ihn“, sagte der Saarbrücker Oberstaatsanwalt Christoph Rebmann auf SZ-Anfrage. Auch soll der getötete Sohn drogenabhängig und psychisch auffällig gewesen sein.

 Nach der Tat sicherten Experten der Polizei Spuren im Haus des Tatverdächtigen in Beckingen.

Nach der Tat sicherten Experten der Polizei Spuren im Haus des Tatverdächtigen in Beckingen.

Foto: BeckerBredel

Dem Familiendrama am Neujahrstag in Beckingen-Hau­stadt, bei dem ein 64-jähriger Vater seinen 29-jährigen Sohn mit einer Pistole erschossen hat, sind laut Staatsanwaltschaft jahrelang schwelende Familienkonflikte vorausgegangen. „Der Sohn war für uns kein Unbekannter, es liefen zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen ihn“, sagte der Saarbrücker Oberstaatsanwalt Christoph Rebmann auf SZ-Anfrage. Auch soll der getötete Sohn drogenabhängig und psychisch auffällig gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft verzichtete darauf, Untersuchungshaft gegen den 64 Jahre alten Kommunalpolitiker, der jahrelang im Orts- und Gemeinderat aktiv war, zu beantragen. „Das ist mit Blick auf vergleichbare Fälle schon die Ausnahme“, sagte Rebmann. Aber es liege kein Haftgrund gegen den bisher nicht vorbestraften Mann vor, der an einer Stoffwechselkrankheit leidet: „Er hat sich selbst der Polizei gestellt und die Tat gestanden, ohne Wenn und Aber“, sagte Rebmann. Trotz des daher dringenden Tatverdachts sei keiner der drei theoretisch möglichen Haftgründe gegeben. Das wären Wiederholungs-, Flucht- und Verdunklungsgefahr.

Der Sohn soll laut Polizei zunächst „widerrechtlich“ in die Wohnung seines Vaters eingedrungen sein, dieser dann aus Angst zur Waffe gegriffen haben. Es sei derzeit nicht davon auszugehen, dass der Vater seinen Sohn in Notwehr umbrachte, sagte gestern Oberstaatsanwalt Rebmann. Anzeichen, dass es einen konkreten, unmittelbar bevorstehenden Angriff gegeben habe, gebe es nicht.

Bis die Anklage erhoben wird, könnte es noch Monate dauern, in denen ermittelt werde. „Erst dann wird sich zeigen, ob die Anklage auf Totschlag oder Mord lautet“, sagte Rebmann. Auf den ersten Blick liege aber kein Mordmerkmal vor.

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