Lebenslänglich für 52-Jährigen Nach Amokfahrt-Urteil legt Verteidiger Revision ein

Trier · Einen Tag nach dem Urteil zur tödlichen Amokfahrt in Trier hat die Verteidigung Revision eingelegt.

Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier – Bilder aus dem Gerichtssaal​
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Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier – Bilder aus dem Gerichtssaal

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Foto: dpa/Harald Tittel

Der Amokfahrer von Trier war am Dienstag (16. August) wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Zudem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt und wegen einer psychischen Erkrankung des 52-Jährigen dessen Unterbringung in einem geschlossen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Am Mittwoch (17. August) teilte die Sprecherin des Landgerichts Trier auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass die Verteidigung gegen das Urteil Revision eingelegt hat.

Fünf Tote, zahlreiche Verletzte und Traumatisierte

Das Gericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der Deutsche bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone raste, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Bei der Tat starben fünf Menschen, darunter ein Baby. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und Traumatisierte. Der Mann leidet an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen - und hat im einjährigen Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen.

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