Plädoyer vor dem Landgericht Trier Prozess um Amokfahrt in Trier: Verteidigung fordert Unterbringung in Psychiatrie für Angeklagten

Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier hat die Verteidigung des Angeklagten ihr Plädoyer vorgetragen – und eine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie gefordert. Wie die beiden Verteidiger die Forderung begründen.

Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier – Bilder aus dem Gerichtssaal​
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Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier – Bilder aus dem Gerichtssaal

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Foto: dpa/Harald Tittel

Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier hat die Verteidigung am Donnerstag die Unterbringung des Angeklagten in einer geschlossenen Psychiatrie gefordert. Das Urteil in dem Verfahren vor dem Landgericht Trier soll nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Petra Schmitz am 16. August verkündet werden - fast ein Jahr nach Prozessbeginn.

Die Pflichtverteidiger Martha Schwiering und Frank Kay Peter verwiesen in ihrem Plädoyer auf das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen, wonach der Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie leidet und vermindert schuldfähig ist. Daher forderten sie keine lebenslange Haft und keine besondere Schwere der Schuld für den mutmaßlichen Amokfahrer, wie die beiden Anwälte erklärten. Sie machten auch keine Angaben dazu, wie lange der 52-Jährige aus ihrer Sicht in eine geschlossene Psychiatrie kommen sollte. Die Verteidiger sprachen den Verletzten und Hinterbliebenen der Opfer der Amokfahrt ihr tiefes Mitgefühl aus. Der Angeklagte verzichtete darauf, sein Recht auf das letzte Wort vor der Urteilsfindung wahrzunehmen.

Die Staatsanwaltschaft Trier hatte lebenslange Haft für den 52-Jährigen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Wegen der psychischen Erkrankung des Mannes beantragte die Anklagebehörde zudem ebenfalls seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Auch Opferanwälte plädierten als Vertreter der Nebenklage auf eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 waren fünf Menschen getötet worden. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und Traumatisierte. Seit dem 19. August 2021 steht der Angeklagte als mutmaßlicher Täter vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fünffachen Mord und versuchten Mord in 18 weiteren Fällen vor.

Der Deutsche soll mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast sein, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Der 52-Jährige hat auch während des Prozesses geschwiegen.

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(dpa)
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