Stadtratsmitglied will keine Geldstrafe zahlen Atilla Eren legt Widerspruch gegen Strafbefehl ein

Zweibrücken · Das Amtsgericht in Zweibrücken hat den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl gegen das Stadtratsmitglied Atilla Eren unterschrieben. Das erklärte die Pressestelle des Amtsgerichts am Mittwoch auf Anfrage unserer Zeitung.

 Der Zweibrücker Unternehmer und Politiker Atilla Eren.   Foto: Lutz Fröhlich

Der Zweibrücker Unternehmer und Politiker Atilla Eren. Foto: Lutz Fröhlich

Foto: Lutz Fröhlich

Man habe die Begründung der Staatsanwaltschaft als erwiesen erachtet und somit den Weg frei gemacht für den Strafbefehl. Dieser sieht vor, dass Eren wegen Beleidigung eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro bezahlen muss.

Im Strafbefehl sei als Begründung angegeben worden, Eren habe „unflätige Begriffe“ verwendet, so das Amtsgericht weiter. Der Strafbefehl sei an Eren ergangen.

Dieser machte am Mittwoch auf Merkur-Anfrage deutlich, dass er nicht gewillt sei, die Geldstrafe zu zahlen. „Wir legen Widerspruch ein“, sagte Eren nach Beratung mit seinem Rechtsanwalt Sven Weichel. Eren sagte, es werde nun zum Prozess kommen, dem blicke er gelassen entgegen; für ihn gelte es nun, klarzustellen, wie der Streit mit seinem Kontrahenten wirklich verlaufen sei.

Erens Anwalt Weichel sagte auf Anfrage, es sei richtig, dass eine Beleidigung Erens im Raum stehe. Allerdings nicht in dem Umfang, wie es vorgetragen worden sei. Zudem sei es zu einer „wechselseitigen Beleidigung“ gekommen, heißt: Eren sei beleidigt worden und habe dann selbst deutlichere Worte gewählt. „Zudem ist mein Mandant im Vorfeld provoziert worden“, merkte der Rechtsanwalt weiter an. Er geht davon aus, dass es relativ zeitnah zu einer Hauptverhandlung kommen wird.

Wie mehrfach berichtet, geriet Eren vergangenen Sommer in einem Shop in der Maxstraße mit einem Zweibrücker (44) aneinander. Dieser hatte sich im Vorfeld via Facebook Wortgefechte mit Eren geliefert und Behauptungen gegen diesen losgelassen.

Ein vom Amtsgericht im Herbst vorgeschlagener Täter-Opfer-Ausgleich scheiterte, weil Eren die Teilnahme daran ablehnte.

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