Vorbereitung auf Geflügelpest

Zweibrücken · Auch wenn in Rheinland-Pfalz noch keine Fälle von Geflügelpest bekannt geworden sind: Die Veterinärämter der Landkreise treffen Vorbereitungen für den Fall der Fälle – auch in der Südwestpfalz.

 In Schleswig-Holstein und Sachsen muss das Geflügel derzeit im Stall bleiben – die Gänse in der Südwestpfalz hingegen haben bis auf Weiteres noch Auslauf.

In Schleswig-Holstein und Sachsen muss das Geflügel derzeit im Stall bleiben – die Gänse in der Südwestpfalz hingegen haben bis auf Weiteres noch Auslauf.

Foto: Weihrauch/dpa

Auch wenn in einigen Landkreisen in Rheinland-Pfalz aufgrund des erhöhten Risikos bereits eine Stallpflicht für alle Nutzgeflügelhaltungen angeordnet wurde: Der Landkreis Südwestpfalz sieht von einer Anordnung der generellen Stallpflicht aufgrund des geringeren Risikos derzeit (noch) ab.

Das Veterinäramt des Landkreises ruft allerdings alle Geflügelhalter, gleichgültig ob privat oder gewerblich, vorbeugend zur Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen auf und bittet um einen verantwortungsvollen Umgang:

Geflügel sollte nach Möglichkeit in den nächsten Wochen vorsorglich so gehalten werden, dass ein Kontakt zu Wildvögeln vermieden wird.

Für jeden Freilandgeflügelhalter besteht die Pflicht nach der Geflügelpest-Verordnung, Geflügel nur an Stellen zu füttern, zu der Wildvögel keinen Zugang haben, Geflügel nicht mit Wasser zu tränken, das für Wildvögel zugänglich ist, Futter, Streu und Gerätschaften vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.

Jeder Geflügelhalter hat laut Veterinäramt des Weiteren die Pflicht, gehäufte Todesfälle oder unklare Krankheitsfälle oder einen erheblichen Einbruch der Legeleistung durch rasche Untersuchung auf Geflügelpest abklären zu lassen, ein Register über Zugänge und Abgänge von Geflügel zu führen, Aufzeichnungen über verendete Tiere je Werktag zu machen, Aufzeichnungen über die Legeleistung je Werktag zu machen. Ställe sollten nur mit sauberem Schuhwerk (Plastiküberziehern) und Schutzkleidung betreten werden.

Hobbyhalter sollten bei Kauf oder Tausch von Rassegeflügel mit Züchterkollegen besonders auf Gesundheitszustand und Herkunft achten.

Angesichts des Auftretens der Geflügelpest in Deutschland weist die Kreisverwaltung erneut darauf hin, dass nach Paragraf 26 Absatz 1 der Viehverkehrsverordnung auch die Haltung von Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel) der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, anzuzeigen ist. Dies gilt sowohl für die Geflügelhalter im Kreisgebiet als auch in den Städten Pirmasens und Zweibrücken. Für Rückfragen steht die Kreisverwaltung, Telefon (0 63 31) 80 92 05, zur Verfügung.

Zum Thema:

Hintergrund Die Geflügelpest ist mit schweren Krankheitssymptomen verbunden und hoch ansteckend. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner und Puten, aber auch anderes Geflügel wie Wachteln, Tauben, Fasane, Perlhühner, Pfaue, Schwäne, Strauße, Emus, Nandus, Gänse, Enten und Wildvögel kann erkranken. Als mögliche Einschleppungsquelle in Geflügelbestände gilt insbesondere wild lebendes Wassergeflügel. red

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