Nasenbeinbruch nach Streit mit Ex-Freund

Zweibrücken · Keine besonders erfolgreichen Tage hatten zwei Männer, die am Mittwoch vor dem Zweibrücker Amtsgericht standen. Dem einen wurde seine gewalttätiges Vorleben zum Verhängnis, dem anderen seine Unbeherrschtheit.

In manchen Fällen schlägt Liebe nach einiger Zeit in richtigen Hass um. Nicht selten enden dann solche Beziehungen vor Gericht. So auch im Fall eines 29-jährigen Zweibrückers, dem vorgeworfen wurde, am 20. Januar dieses Jahres seiner früheren Partnerin ins Gesicht geschlagen zu haben. Dabei soll die junge Frau einen Nasenbeinbruch und ein Brillenhämatom davongetragen haben. Vor dem Amtsgericht Zweibrücken stritt der Angeklagte , der Widerspruch gegen einen Strafbefehl in dieser Sache eingelegt hatte, eine gezielte Verletzung ab. Er räumte ein, die Nacht zuvor in der Wohnung seiner Ex-Lebensgefährtin verbracht zu haben. Am darauffolgenden Morgen sei dann ein Streit entbrannt, worauf er die Wohnung verlassen wollte. Daran sei er jedoch gehindert worden: "Sie hat die Tür versperrt und wollte mich nur rauslassen, wenn ich unseren Sohn mitnehme." Daraufhin habe er versucht, ihre Hand von dem Türgriff zu entfernen und könne dabei mit dem Ellenbogen ihr Gesicht berührt haben.

Richter Stefan Pick gab zu bedenken, dass der Angeklagte bereits zum dritten Mal wegen mutmaßlicher Körperverletzung vor Gericht stehe und er mit dem Strafbefehl in Höhe von 1200 Euro noch glimpflich davongekommen sei. Nach intensiver Beratung mit dem Verteidiger entschloss sich dann der Zweibrücker, seinen Widerspruch doch noch zurückzuziehen.

Dass man sich einen Erfolg so richtig vermiesen kann, erlebte dagegen ein anderer Angeklagter. Hier ging es um den Tagessatz des gegen ihn verhängten Strafbefehls. Der 30-Jährige war aufgefordert worden - nachdem er mit 489 Gramm Amphetaminen, 1,22 Gramm Haschisch und einer geringen Menge Marihuana erwischt wurde -, an die Staatskasse 600 Euro zu zahlen. Während der Verhandlung hatte er gestern allerdings seine Nerven nicht im Griff und ließ sich zu der Beleidigung hinreißen, dass "man sogar vor Gericht beschissen" werde. Das brachte ihm ein Ordnungsgeld von 300 Euro oder ersatzweise zwölf Tage Haft ein. Seinem Antrag, den Tagessatz von 15 auf zehn Euro herabzusetzen, folgte der Richter.

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