So nicht rechtskonform Richter blasen dem Alsweiler Modell das Halali

St. Wendel · Verwaltungsgericht in Saarlouis hat der Jagd-Praxis in Alsweiler einen Riegel vorgeschoben – aber keine grundsätzliche Bedenken.

 Sonnen-Untergangsstimmung in Alsweiler. Die Jagdgenossenschaft muss die Jagd in ihrem Bezirk neu aufstellen.

Sonnen-Untergangsstimmung in Alsweiler. Die Jagdgenossenschaft muss die Jagd in ihrem Bezirk neu aufstellen.

Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Das Alsweiler Modell ist am Ende – in seiner jetzigen Form. Das hat die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts in Saarlouis entschieden. Beim so genannten Alsweiler Modell handelt es sich um eine Form der Jagd, wie sie jagdgenossenschaftlich saarlandweit nur im dortigen Bezirk praktiziert wird. In dem Ortsteil der Gemeinde Marpingen wird das Jagdausübungsrecht nicht verpachtet, wie das gemeinhin üblich ist. Sondern es wird – zumindest dem Papier nach – durch angestellte Jäger ausgeübt. Seit 2003 wird das 817 Hektar große Gebiet so bejagt. Beschlossen hatte das seinerzeit die Genossenschaftsversammlung, nachdem es mit dem damaligen Pächter wegen des ständig zunehmenden Mehraufkommens an Wildschweinen und – damit einhergehend – Wildschäden zu Streit gekommen war.