Strafverfahren gegen Skinhead eingestellt

Zweibrücken · Im Zweifel für den Angeklagten. Das galt gestern vor dem Zweibrücker Amtsgericht für einen 35-jährigen Skinhead, dem vorgeworfen wurde, in der letzten Silvesternacht in der Zweibrücker Innenstadt ein Pärchen mit einem Messer bedroht zu haben.

Vor Gericht stritt der Mann das vehement ab: "Das ist absurd." Nachdem es drei Mal bei ihm Sturm geklingelt habe, sei er auf die Straße gegangen, um die Schuldigen zu stellen. Dort habe er das Paar angetroffen. Die Aussage, er wolle sie abstechen, habe er allerdings nicht getroffen. Auch habe er kein Messer in der Hand gehabt, sondern lediglich einen Schlüssel und ein Handy: "Ich kenne die beiden auch gar nicht."

Die 20-Jährige, die sich von dem unter Bewährung stehenden Mann bedroht fühlte, schildert den Vorfall ganz anders. Sie sei zu dieser Zeit mit ihrem Hund unterwegs gewesen. Plötzlich sei der Angeklagte auf sie zugekommen und habe gesagt, er sei ein Skinhead aus Pirmasens und wolle mit "eurer Sippschaft nichts zu tun haben". Als sie dann beteuert habe, sie führe nur den Hund Gassi, soll er gedroht haben, das Tier abzustechen. An eine wörtliche Drohung an sie und ihren Mann konnte sich die Zweibrückerin aber nicht erinnern. Auch habe sie nur den Griff eines Messers erkannt. Der 35-Jährige räumte ein, dass er ein T-Shirt mit einem eisernen Kreuz getragen habe und sich als Skinhead zu erkennen gab: "Das ist ja nicht verboten." Auch die Bedrohung des Hundes gab er zu.

Doch an die beiden direkt habe er keine Drohungen gerichtet, sagte der Angeklagte. Das bestätigte auch der Mann der 20-Jährigen. Dieser berichtete allerdings von massiven Beleidigungen, die er als Drohungen aufgefasst habe. Da er und seine Frau aber keinen Wert auf die strafrechtliche Ahndung der Beleidigungen legten und dem 35-Jährigen die Bedrohung mit einem Messer nicht nachzuweisen war, wurde das Verfahren eingestellt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort