Messe und Markt können nicht ausweichen

Zweibrücken · Auch künftig kann es passieren, dass die beiden Groß-Veranstaltungen „ZW aktiv“ und „Rosen- und Gartenmarkt“ parallel verlaufen – auch wenn es jüngst Kritik an dieser Kollision gegeben hatte. Beide Veranstalter sehen keine Chance, terminlich auszuweichen.

 Der Rosen- und Gartenmarkt lockt jedes Jahr zahlreiche Besucher an – ebenso wie die Messe „ZW aktiv“. Foto: pmd/nlg

Der Rosen- und Gartenmarkt lockt jedes Jahr zahlreiche Besucher an – ebenso wie die Messe „ZW aktiv“. Foto: pmd/nlg

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Problem erkannt - Gefahr nicht gebannt. Denn auch wenn sowohl der UBZ wie auch das Unternehmen ACH erkennen, dass es nachteilig sein kann, zwei Großveranstaltungen gleichzeitig durchzuführen, können beide Beteiligten nicht auf "ihren" Veranstaltungstermin verzichten. Hintergrund: Am ersten Samstag und Sonntag im Juni war in Zweibrücken parallel die Verbrauchermesse "ZW aktiv" und der Rosen- und Gartenmarkt des UBZ ("Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken ) veranstaltet worden. Das Unternehmen ACH, das die "ZW aktiv" heuer erstmals organisierte, hatte geklagt, der Rosen- und Gartenmarkt des UBZ habe der Messe Besucher abgezogen (wir berichteten). Aber ein Gespräch mit beiden Beteiligten - ACH und dem UBZ - macht deutlich: Messe und Markt können nicht ausweichen.

"Wir sind an das erste Juni-Wochenende terminlich gebunden", erklärt Franz Abraham, beim UBZ zuständig für den Rosengarten. "Dieser Termin hat Tradition, die Händler, die am Rosen- und Gartenmarkt teilnehmen, haben den fest eingeplant." Abraham nennt ein Beispiel: "Wir haben einen Händler aus Hamburg, der immer beim Rosen- und Gartenmarkt teilnimmt. Der kommt nicht von Hamburg heruntergefahren, nur um in Zweibrücken zu sein. Der plant drumherum jede Menge Termine, vorher ist er in der Vorderpfalz und danach fährt er noch woanders hin. Der hat jetzt schon den Termin für den nächsten Rosen- und Gartenmarkt fest eingetragen. Da können wir nicht einfach alles verlegen." Zumal bereits wenig später, am Wochenende 20. und 21. Juni, die nächste Großveranstaltung im Rosengarten anstehe, an die man nicht zu nah heranrücken wolle: die Rosentage mit dem Fest der 1000 Lichter. "Die Rosentage finden seit etwa 90 Jahren zu diesem Termin statt. Die sind ebenfalls nicht verschiebbar", macht Abraham deutlich.

Beim UBZ kann also nicht umdisponiert werden. Und beim "ZW aktiv"-Veranstalter ACH ebenfalls nicht, wie der Unternehmer Thorsten Albrecht betont: "Für uns ist das Wochenende rund um Fronleichnam unverzichtbar. Die Messe dauert von Fronleichnam bis Sonntag - und obwohl das vier Tage sind, fällt nur ein Werktag darunter. Das ist wichtig für die Gewerbetreibenden, die an der Messe teilnehmen, sie wollen nicht die regulären Kunden, die ihren Laden aufsuchen, vernachlässigen, deshalb darf die Messe nicht zu viele Werktage betreffen."

Bleibt den Beteiligten UBZ und ACH, die beide "ihren" Termin für unverrückbar erklären, ein Trost: Eine Kollision beider Veranstaltungen ist zwar künftig nach wie vor möglich - aber nicht zwingend. Denn Fronleichnam ist ein sogenannter "beweglicher Feiertag", er wird am 60. Tag nach dem Osterfest gefeiert und fällt rein rechnerisch immer auf die Zeit zwischen dem 21. Mai und dem 24. Juni.

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